Kriegsopferfürsorge

    Kriegsopferfürsorge

    Hinweise für Werl

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

    Gewährung von Leistungen

    nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
    dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
    dem Zivildienstgesetz
    dem Bundesseuchengesetz (BSeuchG)
    dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).

    Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden nicht von der Wallfahrtsstadt Werl gewährt.

    Zuständige Behörde ist der

    LWL Münster
    Amt für Soziales Entschädigungsrecht (Hauptfürsorgestelle)
    48133 Münster
    Link zur Seite der LWL

    Ansprechpartnerinnen:
    Frau Böing Telefon 0251 591 6536
    Frau Geschwinder-Brockhaus Telefon 0251 591 3782

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    Fax: 02922 800-5099

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Versicherungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    Fax: 02922 800-5199

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis über die Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch den Träger der Kriegsopferversorgung
    • Einkommens- und Vermögensnachweise

    Formulare

    Hinweise für Werl

    Voraussetzungen

    Persönliche Voraussetzungen

    Sie sind:

    • gesundheitlich beeinträchtigt und
      • erhalten Grundrente nach § 31 BVG oder
      • haben einen Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 BVG,
    • Hinterbliebene bzw. Hinterbliebener einer/eines Beschädigten und erhalten Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Waisenbeihilfe oder
    • Familienangehöriger eines Beschädigten.

    Bedürftigkeit

    Sie sind infolge der Schädigung bzw. des Versterbens der/des Beschädigten nicht in der Lage, Ihren Lebensunterhalt aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder anderen infrage kommenden Versorgungsleistungen zu decken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werl

    Bundesversorgungsgesetz (BVG)
    Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
    Zivildienstgesetz
    Bundesseuchengesetz (BSeuchG)
    Opferentschädigungsgesetz (OEG).

    Verfahrensablauf

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf vorherigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen. Eine Liste der Hauptfürsorgestellen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Kriegsopferfürsorge entnehmen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Werl

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Werl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Werl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de