Kriegsopferfürsorge
Hinweise für Werl
Beschreibung
Hinweise für Werl
Gewährung von Leistungen
nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
dem Zivildienstgesetz
dem Bundesseuchengesetz (BSeuchG)
dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).
Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden nicht von der Wallfahrtsstadt Werl gewährt.
Zuständige Behörde ist der
LWL Münster
Amt für Soziales Entschädigungsrecht (Hauptfürsorgestelle)
48133 Münster
Link zur Seite der LWL
Ansprechpartnerinnen:
Frau Böing Telefon 0251 591 6536
Frau Geschwinder-Brockhaus Telefon 0251 591 3782
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis über die Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch den Träger der Kriegsopferversorgung
- Einkommens- und Vermögensnachweise
Formulare
Hinweise für Werl
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
Sie sind:
- gesundheitlich beeinträchtigt und
- erhalten Grundrente nach § 31 BVG oder
- haben einen Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 BVG,
- Hinterbliebene bzw. Hinterbliebener einer/eines Beschädigten und erhalten Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Waisenbeihilfe oder
- Familienangehöriger eines Beschädigten.
Bedürftigkeit
Sie sind infolge der Schädigung bzw. des Versterbens der/des Beschädigten nicht in der Lage, Ihren Lebensunterhalt aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder anderen infrage kommenden Versorgungsleistungen zu decken.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Werl
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Zivildienstgesetz
Bundesseuchengesetz (BSeuchG)
Opferentschädigungsgesetz (OEG).
Verfahrensablauf
Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf vorherigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen. Eine Liste der Hauptfürsorgestellen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Kriegsopferfürsorge entnehmen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Werl
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Werl
Weitere Informationen
Hinweise für Werl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)