Kriegsopferfürsorge

    Vorgesehen zum Löschen - Kriegsopferfürsorge

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Für die Bearbeitung des Antrages ist die Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster zuständig.

    Die Gemeinde Schalksmühle ist den betroffenen Personen bei der Antragstellung gerne behilflich.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Fax: 02355 84-299

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis über die Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch den Träger der Kriegsopferversorgung
    • Einkommens- und Vermögensnachweise

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle

    Voraussetzungen

    Persönliche Voraussetzungen

    Sie sind:

    • gesundheitlich beeinträchtigt und
      • erhalten Grundrente nach § 31 BVG oder
      • haben einen Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 BVG,
    • Hinterbliebene bzw. Hinterbliebener einer/eines Beschädigten und erhalten Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Waisenbeihilfe oder
    • Familienangehöriger eines Beschädigten.

    Bedürftigkeit

    Sie sind infolge der Schädigung bzw. des Versterbens der/des Beschädigten nicht in der Lage, Ihren Lebensunterhalt aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder anderen infrage kommenden Versorgungsleistungen zu decken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    • Bundesversorgungsgesetz
    • Opferentschädigungsgesetz
    • Soldatenversorgungsgesetz
    • Bundesseuchengesetz
    • Zivildienstgesetz.

    Verfahrensablauf

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf vorherigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen. Eine Liste der Hauptfürsorgestellen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Kriegsopferfürsorge entnehmen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schalksmühle

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de