Kriegsopferfürsorge
Hinweise für Kierspe
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Die Kriegsopferfürsorge umfasst inzwischen alle Fürsorgeleistungen im Sozialen Entschädigungsrecht. Ihre Aufgabe ist es, für den Personenkreis der Leistungsberechtigten ergänzend zu den Leistungen der Kriegsopferversorgung eine angemessene wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen und Unterstützung in den verschiedenen Lebensbereichen zu leisten, um die Folgen der Schädigung oder des Todes des Versorgers oder der Versorgerin auszugleichen.
Im Rahmen der Kriegsopferfürsorge werden neben den Leistungen an Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene insbesondere Leistungen für folgende Menschen erbracht:
Zivildienstleistende, die einen anerkannten dauerhaften gesundheitlichen Schaden erlitten haben.
Opfer einer Gewalttat, die anerkannte bleibende gesundheitliche Schädigungen erlitten haben.
Personen, die einen bleibenden Impfschaden erlitten haben.
Personen, die als anerkannte politische Verfolgte oder Häftlinge der ehemaligen DDR und in den ehemaligen Ostgebieten dauerhaft gesundheitlich geschädigt wurden.
Leistungen können auch an deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Voll- und Halbwaisen, Elternpaare und Elternteile) erbracht werden. Voraussetzung ist die Anerkennung als Beschädigter oder Hinterbliebener durch die Versorgungsbehörden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Soziales & Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: sozialamt@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis über die Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch den Träger der Kriegsopferversorgung
- Einkommens- und Vermögensnachweise
Formulare
Hinweise für Kierspe
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
Sie sind:
- gesundheitlich beeinträchtigt und
- erhalten Grundrente nach § 31 BVG oder
- haben einen Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 BVG,
- Hinterbliebene bzw. Hinterbliebener einer/eines Beschädigten und erhalten Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Waisenbeihilfe oder
- Familienangehöriger eines Beschädigten.
Bedürftigkeit
Sie sind infolge der Schädigung bzw. des Versterbens der/des Beschädigten nicht in der Lage, Ihren Lebensunterhalt aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder anderen infrage kommenden Versorgungsleistungen zu decken.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Verfahrensablauf
Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf vorherigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen. Eine Liste der Hauptfürsorgestellen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Kriegsopferfürsorge entnehmen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kierspe
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Kierspe
Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge und Antragsformulare zum Herunterladen finden Sie hier:
Anträge können Sie auch beim Ansprechpartner stellen. Diese werden dann entsprechend weitergeleitet.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)