Kriegsopferfürsorge

    Kriegsopferfürsorge

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Die Kriegsopferfürsorge umfasst inzwischen alle Fürsorgeleistungen im Sozialen Entschädigungsrecht. Ihre Aufgabe ist es, für den Personenkreis der Leistungsberechtigten ergänzend zu den Leistungen der Kriegsopferversorgung eine angemessene wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen und Unterstützung in den verschiedenen Lebensbereichen zu leisten, um die Folgen der Schädigung oder des Todes des Versorgers oder der Versorgerin auszugleichen.

    Im Rahmen der Kriegsopferfürsorge werden neben den Leistungen an Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene insbesondere Leistungen für folgende Menschen erbracht:

    • Zivildienstleistende, die einen anerkannten dauerhaften gesundheitlichen Schaden erlitten haben.

    • Opfer einer Gewalttat, die anerkannte bleibende gesundheitliche Schädigungen erlitten haben.

    • Personen, die einen bleibenden Impfschaden erlitten haben.

    • Personen, die als anerkannte politische Verfolgte oder Häftlinge der ehemaligen DDR und in den ehemaligen Ostgebieten dauerhaft gesundheitlich geschädigt wurden.

    Leistungen können auch an deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Voll- und Halbwaisen, Elternpaare und Elternteile) erbracht werden. Voraussetzung ist die Anerkennung als Beschädigter oder Hinterbliebener durch die Versorgungsbehörden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales & Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: sozialamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis über die Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch den Träger der Kriegsopferversorgung
    • Einkommens- und Vermögensnachweise

    Formulare

    Hinweise für Kierspe

    Voraussetzungen

    Persönliche Voraussetzungen

    Sie sind:

    • gesundheitlich beeinträchtigt und
      • erhalten Grundrente nach § 31 BVG oder
      • haben einen Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 BVG,
    • Hinterbliebene bzw. Hinterbliebener einer/eines Beschädigten und erhalten Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Waisenbeihilfe oder
    • Familienangehöriger eines Beschädigten.

    Bedürftigkeit

    Sie sind infolge der Schädigung bzw. des Versterbens der/des Beschädigten nicht in der Lage, Ihren Lebensunterhalt aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder anderen infrage kommenden Versorgungsleistungen zu decken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf vorherigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen. Eine Liste der Hauptfürsorgestellen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Kriegsopferfürsorge entnehmen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kierspe

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge und Antragsformulare zum Herunterladen finden Sie hier:

    Anträge können Sie auch beim Ansprechpartner stellen. Diese werden dann entsprechend weitergeleitet.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de