Kriegsopferfürsorge

    Kriegsopferfürsorge

    Hinweise für Hallenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Hallenberg

    Ab dem 01.01.2008 ist die Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster für die Kriegsopferfürsorge zuständig. Anträge auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge können Sie direkt bei der Hauptfürsorgestelle oder bei den Mitarbeitern des Fachbereiches 4 / 40 stellen. Die Anträge werden dann direkt an die Hauptfürsorgestelle weitergeleitet. Es ist Ziel der Kriegsopferfürsorge, die Folgen der Schädigung oder den Verlust des Ehegatten, Elternteils oder Kindes durch Leistungen angemessen auszugleichen oder zu mildern. Hierbei steht die Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes sowie durch besondere Lebensumstände auftretende Bedarfe von Kriegsopfern und deren Hinterbliebenen im Vordergrund, wenn diese nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten. Ähnlich wie die Sozialhilfe kennt auch die Kriegsopferfürsorge ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfen für einen besonderen Bedarf (z.B. Erholungshilfe, Hilfe zur Pflege, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    40 - JobCenter, Soziales und Bäder

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59969 Hallenberg

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hallenberg

    • Antrag
    • Nachweis über die Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch den Träger der Kriegsopferversorgung
    • Einkommens- und Vermögensnachweise

    Formulare

    Hinweise für Hallenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hallenberg

    Persönliche Voraussetzungen

    Sie sind:

    • gesundheitlich beeinträchtigt und
      • erhalten Grundrente nach § 31 BVG oder
      • haben einen Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 BVG,
    • Hinterbliebene bzw. Hinterbliebener einer/eines Beschädigten und erhalten Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Waisenbeihilfe oder
    • Familienangehöriger eines Beschädigten.

    Bedürftigkeit

    Sie sind infolge der Schädigung bzw. des Versterbens der/des Beschädigten nicht in der Lage, Ihren Lebensunterhalt aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder anderen infrage kommenden Versorgungsleistungen zu decken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hallenberg

    Verfahrensablauf

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf vorherigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen. Eine Liste der Hauptfürsorgestellen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Kriegsopferfürsorge entnehmen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hallenberg

    Kosten

    Hinweise für Hallenberg

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hallenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hallenberg

    Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe www.lwl.org/LWL/Soziales/versorgungsamt.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de