Kriegsopferfürsorge

    Ukraine-Krise

    Hinweise für Lichtenau

    Zur Unterstützung des Hilfsangebotes der langjährigen und eng verbundenen Partnerstadt hat die Energiestadt ein Spendenkonto eingerichtet.

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Zur Unterstützung des Hilfsangebotes der langjährigen und eng verbundenen Partnerstadt hat die Energiestadt ein Spendenkonto eingerichtet. Die Spendengelder werden in Absprache mit Pieniezno zielgerichtet und zweckentsprechend dort eingesetzt, wo die Hilfe nötig ist. Spendengelder seien für die Partnerstadt zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoller als Sachspenden.

    Die offiziellen Spendenkonten der Energiestadt Lichtenau lauten:

    VerbundVolksbank OWL eG

    IBAN: DE92 4726 0121 0460 0038 02

    BIC: DGPBDE3MXXX

    Sparkasse Paderborn-Detmold

    IBAN: DE79 4765 0130 1010 1856 25

    BIC: WELADE3LXXX

    Stichwort: „Flüchtlingshilfe Ukraine“


    Sachspenden

    Im Austausch mit der Partnerstadt hat sich herausgestellt, dass Spendengelder in der aktuellen Situation gezielter eingesetzt werden können als Sachspenden. Wir bitten daher, die Spendenkonten zu nutzen und aktuell keine Sachspenden anzubieten, bzw. sich mit Sachspenden an Aktionen zu wenden, die diese aktuell benötigen.

    Unterkünfte

    Aktuell ist noch unklar, wie, wann und in welchem Umfang uns in Lichtenau Flüchtende in Verbindung mit dem Krieg in der Ukraine erreichen werden. Falls Sie Möglichkeiten der Unterbringung anbieten können, ob in einer Mietwohnung oder bei sich privat, können Sie uns in Vorbereitung gerne mitteilen. Die Angebote werden gesammelt und bei Bedarf kontaktieren wir Sie.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis über die Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch den Träger der Kriegsopferversorgung
    • Einkommens- und Vermögensnachweise

    Formulare

    Hinweise für Lichtenau

    Voraussetzungen

    Persönliche Voraussetzungen

    Sie sind:

    • gesundheitlich beeinträchtigt und
      • erhalten Grundrente nach § 31 BVG oder
      • haben einen Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 BVG,
    • Hinterbliebene bzw. Hinterbliebener einer/eines Beschädigten und erhalten Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Waisenbeihilfe oder
    • Familienangehöriger eines Beschädigten.

    Bedürftigkeit

    Sie sind infolge der Schädigung bzw. des Versterbens der/des Beschädigten nicht in der Lage, Ihren Lebensunterhalt aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder anderen infrage kommenden Versorgungsleistungen zu decken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lichtenau

    Verfahrensablauf

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf vorherigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen. Eine Liste der Hauptfürsorgestellen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Kriegsopferfürsorge entnehmen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lichtenau

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lichtenau

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lichtenau

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lichtenau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de