Kriegsopferfürsorge

    Kriegsopferfürsorge

    Hinweise für Lengerich

    Beschreibung

    Hinweise für Lengerich

    Die Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, die Kriegsfolgen der Beschädigten und ihrer Angehörigen sowie deren Hinterbliebenen durch umfassende Hilfen auszugleichen oder zu mildern.

    Entsprechende Anträge werden vom Fachdienst Soziales an die für die Entscheidung zuständige Behörde, den Landschaftsverband Westfalen-Lippe / Hauptfürsorgestelle in Münster, weitergeleitet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    FD 50 / Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 2

    49525 Lengerich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05481 33-201

    Fax: 05481 33-7201

    E-Mail: d.vietmeier@lengerich.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis über die Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch den Träger der Kriegsopferversorgung
    • Einkommens- und Vermögensnachweise

    Formulare

    Hinweise für Lengerich

    Voraussetzungen

    Persönliche Voraussetzungen

    Sie sind:

    • gesundheitlich beeinträchtigt und
      • erhalten Grundrente nach § 31 BVG oder
      • haben einen Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 BVG,
    • Hinterbliebene bzw. Hinterbliebener einer/eines Beschädigten und erhalten Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Waisenbeihilfe oder
    • Familienangehöriger eines Beschädigten.

    Bedürftigkeit

    Sie sind infolge der Schädigung bzw. des Versterbens der/des Beschädigten nicht in der Lage, Ihren Lebensunterhalt aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder anderen infrage kommenden Versorgungsleistungen zu decken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lengerich

    Verfahrensablauf

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf vorherigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen. Eine Liste der Hauptfürsorgestellen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Kriegsopferfürsorge entnehmen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lengerich

    Kosten

    Hinweise für Lengerich

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lengerich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lengerich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de