Kriegsopferfürsorge
Hinweise für Lengerich
Beschreibung
Hinweise für Lengerich
Die Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, die Kriegsfolgen der Beschädigten und ihrer Angehörigen sowie deren Hinterbliebenen durch umfassende Hilfen auszugleichen oder zu mildern.
Entsprechende Anträge werden vom Fachdienst Soziales an die für die Entscheidung zuständige Behörde, den Landschaftsverband Westfalen-Lippe / Hauptfürsorgestelle in Münster, weitergeleitet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis über die Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch den Träger der Kriegsopferversorgung
- Einkommens- und Vermögensnachweise
Formulare
Hinweise für Lengerich
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
Sie sind:
- gesundheitlich beeinträchtigt und
- erhalten Grundrente nach § 31 BVG oder
- haben einen Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 BVG,
- Hinterbliebene bzw. Hinterbliebener einer/eines Beschädigten und erhalten Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Waisenbeihilfe oder
- Familienangehöriger eines Beschädigten.
Bedürftigkeit
Sie sind infolge der Schädigung bzw. des Versterbens der/des Beschädigten nicht in der Lage, Ihren Lebensunterhalt aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder anderen infrage kommenden Versorgungsleistungen zu decken.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lengerich
Verfahrensablauf
Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf vorherigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen. Eine Liste der Hauptfürsorgestellen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Kriegsopferfürsorge entnehmen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lengerich
Kosten
Hinweise für Lengerich
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lengerich
Weitere Informationen
Hinweise für Lengerich
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)