Vormundschaft Aufhebung

    Vormundschaft Aufhebung

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Vormundschaften werden auch für Kinder und Jugendliche erforderlich, die als minderjährige Flüchtlinge ohne Eltern im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Soest leben.

    Ein vom Gericht bestellter Vormund übernimmt alle Aufgaben der elterlichen Sorge. Die Aufgaben des Pflegers umfassen hingegen genau den Entscheidungsbereich, den die Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen nicht wahrnehmen können. Dies kann zum Beispiel der Bereich der Gesundheitsfürsorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechtes sein oder Erbschaftsangelegenheiten betreffen.

    Als Vormund oder Pfleger kann das Gericht geeignete Einzelpersonen, anerkannte Vereine oder das Jugendamt bestellen. Dabei haben geeignete Einzelpersonen den Vorrang bei der Bestellung zum Vormund oder Pfleger. Solche Einzelpersonen können auch aus dem Freundes-, Bekannten- oder Verwandtenbereich stammen.

    Das Jugendamt berät und unterstützt Einzelpersonen, die als Vormund bestellt wurden, bei ihrer Aufgabe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Finanzielle Förderung und ökonomische Sicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hoher Weg 1-3

    59494 Soest

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • §§ 1773 BGB ff
    • §§ 53 SGB VIII ff

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Die Bearbeitungszeit liegt in der Zuständigkeit des Familiengerichts.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de