Beschäftigungserlaubnis
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Jeder Aufenthaltstitel beinhaltet eine Entscheidung über die Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, bzw. Beschäftigung. Sollten Inhaber/-innen von Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen eine Beschäftigung (d.h. eine unselbständige Erwerbstätigkeit) aufnehmen wollen, benötigen sie eine Beschäftigungserlaubnis von der Ausländerbehörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibungsformular der Bundesagentur für Arbeit (erhältlich bei Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
§ 61 Abs. 2 AsylG in Verbindung mit § 32 BeschV
bzw.
§ 4a Abs. 4 AufenthG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG in Verbindung mit § 32 BeschV
Verfahrensablauf
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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