Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
Hinweise für Emsdetten
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Als abwasserbeseitigungspflichtige Gebietskörperschaft nimmt die Stadt Emsdetten die folgenden Aufgaben wahr:
Grundstücksentwässerung, Prüfung und Genehmigung nachträglicher Anschlüsse an die öffentliche Abwasseranlage, Prüfung und Genehmigung des Rückbaus von Hausanschlussleitungen bei Abbruch, Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasseranlage (Versickerung), Beratung zur Zustands- und Funktionsprüfung.
Indirekteinleiter, Mitwirkung an der Genehmigung, Abnahme und Kontrolle mit der Unteren Wasserbehörde
Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben - Kontrolle, die Kontrolle der Kleinkläranlagen auf Dichtheit und baulichen Zustand
Leichtflüssigkeitsabscheider, Öl- und Fettabscheider - Prüfung und Genehmigung
Öffentliche Abwasseranlagen und Kläranlage - Neubau, Überwachung und Unterhaltung, Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes, Aufbau und Pflege des Kanalkatasters, Kontrolle der öffentlichen Abwasseranlagen, Selbstüberwachung, Einleitungserlaubnisse für die öffentliche Abwasseranlage in Gewässer, Sanierungsplanung, Generalentwässerungsplanung, Neubau und Renovierung der Kanalisation, Erneuerung der elektrotechnischen Ausstattung, Neubau der Kanalisation, Neubau Pumpwerke und anderer Sonderbauwerke, Maßnahmen der Abwasserreinigung auf der Kläranlage Austum, Kanalreparatur, Kleinbaumaßnahmen, Kanaldeckel
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Bearbeitungsdauer
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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