Werkstätten für behinderte Menschen
Werkstätten für behinderte Menschen
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile können auf Antrag aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen an Arbeitgeber/innen und Schwerbehinderte erbracht werden. Zuschüsse: an Arbeitgeber zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen an Schwerbehinderte für technische Arbeitshilfen Hilfen: zum Erreichen des Arbeitsplatzes (nur für Beamte/Beamtinnen und Selbständige) zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen Weitere Informationen dazu finden Sie in den Informationsreihen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Hauptfürsorgestelle (Warendorfer Str. 21-23, 48145 Münster, Tel. 0251/59101, Schreibtel. für Gehörlose: 0251/5914799). www.lwl.org
Ansprechpartner
50 Unterhaltsforderungen / Kostenersatz / SGB XII sonstiges
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: wohnen.soziales@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Witten
formeller, schriftlicher Antrag Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes Kostenvoranschläge
Formulare
Hinweise für Witten
Voraussetzungen
Hinweise für Witten
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten
§ 102 Abs.3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) §§ 19 ff. Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
Verfahrensablauf
Hinweise für Witten
Fristen
Hinweise für Witten
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Witten
Kosten
Hinweise für Witten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Witten
Weitere Informationen
Hinweise für Witten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen