Fischereischein beantragen
Beschreibung
Hinweise für Werl
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Der Jugendfischereischein kann ab dem vollendeten 10. bis 16. Lebensjahr ausgestellt werden. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist die abgelegte Prüfung erforderlich. Ab dem vollendeten 13. Lebensjahr kann die Prüfung beim Kreis Soest abgelegt werden. Die Ausstellung eines Fischereischeins kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen.
Beim Erstantrag ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Werl
- Personalausweis
- 1 Lichtbild bei Erst- und Neubeantragung
- Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung (außer bei Jugendfischereischeinen)
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Werl
Verfahrensablauf
Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.
Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:
1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,
2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,
3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,
4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,
5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,
6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,
7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.
Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.
Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Werl
- 1 Jahr Gültigkeit 16 €
- 5 Jahre Gültigkeit 48 €
- Jugend-Fischereischein 8 €
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021