Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Wenn Sie an öffentlichen Seen oder Gewässern angeln wollen, brauchen Sie einen gültigen Fischereischein. Dieser kann Ihnen nach bestandener Fischerprüfung durch das Bürger Büro der Stadt Soest ausgestellt werden.

    Voraussetzung hierfür ist, dass Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und das Bestehen der Fischerprüfung anhand des Zeugnisses nachweisen können.

    Der Fischereischein kann für ein Kalenderjahr oder für fünf Kalenderjahre ausgestellt werden.

    Jugendfischereischein:

    Für Jugendliche, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein für ein Jahr ausgestellt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Angeln in Begleitung eines Fischereischeininhabers.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    AG Bürgerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürger Büro

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 103-2127

    Fax: 02921 103-2199

    E-Mail: buergerbuero@soest.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Bürgerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürger Büro

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 103-2127

    Fax: 02921 103-2199

    E-Mail: buergerbuero@soest.de

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Bei Neuausstellung

    • ein biometrisches Passbild
    • das Fischerprüfungszeugnis
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Einverständnis der Eltern (bei Jugendfischereischein)

    Bei Verlängerung

    • den zu verlängernden Fischereischein  
    • Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 31 bis 36 Landesfischereigesetz 

    Verfahrensablauf

    Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.

    Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:

    1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,

    2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,

    3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,

    4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,

    5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,

    6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,

    7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.  

     

    Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.

     

    Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

     

    Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.

    Fristen

    Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Kosten

    Hinweise für Soest

    8,00 € Jugendfischereischein
    16,00 € Jahresfischereischein
    48,00 € Fünfjahresfischereischein

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de