Fischereischein beantragen
Beschreibung
Hinweise für Soest
Wenn Sie an öffentlichen Seen oder Gewässern angeln wollen, brauchen Sie einen gültigen Fischereischein. Dieser kann Ihnen nach bestandener Fischerprüfung durch das Bürger Büro der Stadt Soest ausgestellt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und das Bestehen der Fischerprüfung anhand des Zeugnisses nachweisen können.
Der Fischereischein kann für ein Kalenderjahr oder für fünf Kalenderjahre ausgestellt werden.
Jugendfischereischein:
Für Jugendliche, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein für ein Jahr ausgestellt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Angeln in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Bei Neuausstellung
- ein biometrisches Passbild
- das Fischerprüfungszeugnis
- Personalausweis oder Reisepass
- Einverständnis der Eltern (bei Jugendfischereischein)
Bei Verlängerung
- den zu verlängernden Fischereischein
- Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
§§ 31 bis 36 Landesfischereigesetz
Verfahrensablauf
Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.
Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:
1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,
2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,
3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,
4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,
5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,
6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,
7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.
Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.
Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Soest
8,00 € Jugendfischereischein
16,00 € Jahresfischereischein
48,00 € Fünfjahresfischereischein
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021