Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ense

    Im Bürgerbüro werden auf Antrag folgende Arten von Fischereischeinen ausgestellt bzw. verlängert:

     

    Jugendfischereischein   Berechtigt: Personen, die das zehnte, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Gültigkeitsdauer: ein Kalenderjahr Jahresfischereischein   Berechtigt: Personen, ab dem 14. Lebensjahr, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. Gültigkeitsdauer: ein Kalenderjahr Fünjahresfischereischein   Berechtigt: Personen, ab dem 14. Lebensjahr, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. Gültigkeitsdauer: fünf aufeinander folgende Kalenderjahre

    Um einen Fischereischein zu erhalten, muss die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Informationen hierzu bietet der Kreis Soest als untere Fischereibehörde.

     

    Online-Terminvereinbarung

     

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    Technisch geändert am 17.02.2022

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    Telefon Festnetz: 02938/980-0

    Fax: 02938/4000

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-ense.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ense

    Bitte bringen Sie zur Beantragung des Fischereischeins ein aktuelles Lichtbild, sowie Ihren Personalausweis mit.

    Voraussetzungen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 31 bis 36 Landesfischereigesetz 

    Verfahrensablauf

    Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.

    Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:

    1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,

    2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,

    3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,

    4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,

    5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,

    6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,

    7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.  

     

    Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.

     

    Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

     

    Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.

    Fristen

    Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Kosten

    Hinweise für Ense

    Jugendfischereischein 8,00 € Jahresfischereischein 16,00 € Fünfjahresfischereischein    48,00 €

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

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