Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt dazu neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein. Dieser wird, je nach Wunsch, für ein Jahr oder für fünf Jahre ausgestellt. Das laufende Jahr zählt jedoch bei der Berechnung der Gültigkeitsdauer mit.

    Ausnahme ist der Jugendfischereischein. Dieser wird Personen, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, ausgestellt. Er kann ohne abgelegte Fischereiprüfung beantragt werden. Voraussetzung ist die Benennung eines erwachsenen Begleiters. Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürger- und Kundenbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0 (Zentrale) oder siehe weitere Ansprechpersonen unten

    Fax: 02355 84-243

    E-Mail: buergerbuero@schalksmuehle.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    1. Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde
    2. Nachweis über die abgelegte Fischereiprüfung
    3. biometrisches Foto bei Ersterteilung
    4. bei der Beantragung des Jugendfischereischeines muss ein Elternteil anwesend sein

    Voraussetzungen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    Fischereigesetz

    Verfahrensablauf

    Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.

    Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:

    1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,

    2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,

    3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,

    4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,

    5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,

    6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,

    7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.  

     

    Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.

     

    Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

     

    Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.

    Fristen

    Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    Jugendfischereischein: 8,00 Euro
    Jahresfischereischein: 16,00 Euro
    Fünfjahresfischereischein: 48,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de