Fischereischein
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein.
Fischereischein
Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat. Der Vorbereitungslehrgang wird sowohl im Frühjahr als auch im Herbst angeboten. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Märkischen Kreises.
Jugendfischereischein
Kindern und Jugendlichen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Fischereischein als Jugendfischereischein erteilt werden. Eine Prüfung ist hierfür nicht erforderlich. Der Jugendfischereischein berechtigt aber nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins.
Sonderfischereischein
Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins.
Der Fischereischein wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-134
E-Mail: buergerbuero@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kierspe
Für die Ausstellung des Fischereischeins benötigen wir:
Personalausweis oder Reisepass
Bescheinigung über die bestandene Fischereiprüfung (Ausnahme: Jugendfischereischein)
aktuelles Passfoto
bei Erstausstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich.
Für die Ausstellung eines Sonderfischereischeins benötigen wir zusätzlich:
Schwerbehindertenausweis
Attest eines Arztes, dass wegen der Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann
Formulare
Hinweise für Kierspe
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Verfahrensablauf
Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.
Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:
1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,
2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,
3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,
4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,
5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,
6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,
7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.
Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.
Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Kierspe
48,00 € für einen Fischereischein für 5 Jahre
16,00 € für einen Fischereischein für 1 Jahr
8,00 € für einen Jugendfischereischein
16,00 € für einen Sonderfischereischein für 1 Jahr
48,00 € für einen Sonderfischereischein für 5 Jahre
Weitere Informationen
Hinweise für Kierspe
Für weitere Informationen zur Fischereiprüfung kontaktieren Sie den Märkischen Kreis.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
Hinweise für Kierspe