Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein.

    Fischereischein
    Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat. Der Vorbereitungslehrgang wird sowohl im Frühjahr als auch im Herbst angeboten. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Märkischen Kreises.

    Jugendfischereischein
    Kindern und Jugendlichen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Fischereischein als Jugendfischereischein erteilt werden. Eine Prüfung ist hierfür nicht erforderlich. Der Jugendfischereischein berechtigt aber nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins.

    Sonderfischereischein
    Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. 

    Der Fischereischein wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-134

    E-Mail: buergerbuero@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Für die Ausstellung des Fischereischeins benötigen wir:

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Bescheinigung über die bestandene Fischereiprüfung (Ausnahme: Jugendfischereischein)

    • aktuelles Passfoto

    • bei Erstausstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich. 

    Für die Ausstellung eines Sonderfischereischeins benötigen wir zusätzlich:

    • Schwerbehindertenausweis

    • Attest eines Arztes, dass wegen der Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann

    Formulare

    Voraussetzungen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kierspe

    Verfahrensablauf

    Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.

    Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:

    1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,

    2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,

    3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,

    4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,

    5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,

    6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,

    7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.  

     

    Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.

     

    Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

     

    Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.

    Fristen

    Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    • 48,00 € für einen Fischereischein für 5 Jahre

    • 16,00 € für einen Fischereischein für 1 Jahr

    •   8,00 € für einen Jugendfischereischein 

    • 16,00 € für einen Sonderfischereischein für 1 Jahr

    • 48,00 € für einen Sonderfischereischein für 5 Jahre

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Für weitere Informationen zur Fischereiprüfung kontaktieren Sie den Märkischen Kreis.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Kierspe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de