Fischereischein
Hinweise für Lichtenau
Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung.
Beschreibung
Hinweise für Lichtenau
Fischereischein
Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein.
Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung. Diese kann beim Kreis Paderborn, Untere Fischereibehörde, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, Tel. 05251/308-0, abgelegt werden.
Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können Jahres-/Fünfjahresfischereischeine zu den u. g. Gebühren auch als Sonderfischereischeine ausgestellt werden mit der Berechtigung, in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben (§ 32a Landesfischereigesetz).
Der Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Fischereischeines ist persönlich im Fachbereich 4 -Bürgerbüro- abzugeben.
Jugendfischereischein
Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr können einen Jugendfischereischein beantragen. Dieser berechtigt zur Ausübung des Fischfangs, allerdings nur in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.
Der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung ist erst ab dem 16. Lebensjahr vorgeschrieben. Ab dem 14. Lebensjahr kann diese bereits beim Kreis Paderborn, Untere Fischereibehörde, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, Tel. 05251/308-0, abgelegt werden.
Der Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Jugendfischereischeines ist persönlich im Fachbereich 4 -Bürgerbüro- abzugeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lichtenau
Für Fischereischein
Antragsformular
Personalausweis oder Reisepass
Passbild (bei Neuantrag)grüne Prüfungskarte des Kreises Paderborn oder alter Fischereischein (bei Verlängerung)
Für Jugendfischereischein:
Antragsformular
Kinderausweis oder Geburtsurkunde
Unterschrift des Erziehungsberechtigten
Passbild (bei Neuantrag)
alter Fischereischein (bei Verlängerung)
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
§§ 31 bis 36 Landesfischereigesetz
Verfahrensablauf
Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.
Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:
1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,
2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,
3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,
4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,
5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,
6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,
7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.
Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.
Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Lichtenau
Fischereischein
1 Jahresfischereischein
(auch als Sonderfischereischein): 16,00 EUR5 Fünfjahresfischereischein
(auch als Sonderfischereischein): 48,00 EURErsatzfischereischein bei Verlust des Originals: 5,00 EUR
Jugendfischereischein
Ausstellung und Verlängerung
8,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lichtenau
Neuausstellung von Fischereischeinen ist nur persönlich möglich
Verlängerung ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich
Gebühren werden auch bei der Verlängerung erhoben
Wenn alle Unterlagen vorgelegt werden, kann der Fischereischein sofort ausgestellt werden
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
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