Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Driburg

    Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein. 

    Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung.

    Diese Prüfung kann beim Kreis Höxter, Moltgestraße 12, 37671 Höxter, abgelegt werden.


    Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können Jahres-/Fünfjahresfischereischeine zu den u. g. Gebühren auch als Sonderfischereischeine ausgestellt werden mit der Berechtigung, in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben (§ 32a Landesfischereigesetz).


    Bitte sprechen Sie zur Antragstellung persönlich bei uns vor.

    In Ausnahmefällen können Sie sich bei der Antragstellung auch vertreten lassen. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu jedoch im Vorfeld, um das Vorgehen individuell abzustimmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    BürgerService

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathausplatz 2

    33014 Bad Driburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05253 88-1088

    E-Mail: ewo@bad-driburg.de

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Driburg

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Passbild (bei Neuantrag)
    • Prüfungszeugnis, grüne Prüfungskarte
    • oder bei Verländerung den alten Fischereischein


    Voraussetzungen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 31 bis 36 Landesfischereigesetz 

    Verfahrensablauf

    Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.

    Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:

    1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,

    2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,

    3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,

    4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,

    5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,

    6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,

    7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.  

     

    Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.

     

    Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

     

    Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.

    Fristen

    Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Kosten

    Hinweise für Bad Driburg

    • Jahresfischereischein (auch als Sonderfischereischein):      16,00 EUR
    • Fünfjahresfischereischein (auch als Sonderfischereischein):     48,00 EUR
    • Ersatzfischereischein bei Verlust des Originals:                        5,00 EUR


    Die Zahlung kann erfolgen:

    • in bar
    • per EC Karte (mit PIN)


    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Driburg

    Verlängerung des Fischereischeines:

    Die Fischereischeine können auf der Rückseite, abhängig von der Aktualität des Vordruckes, mehrmals verlängert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de