Fischereischein beantragen
Beschreibung
Hinweise für Haltern am See
- ein Jahresfischereischein gilt für ein Fischereijahr
- ein Fünfjahresfischereischein gilt für fünf aufeinander folgende Fischereijahre, ist ab 17 Jahren (auch mit 14 möglich) unter Vorlage des Prüfungszeugnisses erhältlich
- ein Jugendfischereischein gilt für ein Fischereijahr (Altersgruppe 10 bis 16 Jahre)
Das Fischereijahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12. des Jahres
Alle Formen von Fischereischeinen gelten - unabhängig vom Datum der Ausstellung/Verlängerung - nur bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres.
Zur Erlangung des ersten Fischereischeines ist die Ablegung der Fischerprüfung zwingend erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Haltern am See
Ausweisdokument, Prüfbescheinigung, Lichtbild (bei Neu-/ Erstausstellung)
Voraussetzungen
Hinweise für Haltern am See
Erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung
Rechtsgrundlage(n)
§§ 31 bis 36 Landesfischereigesetz
Verfahrensablauf
Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.
Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:
1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,
2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,
3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,
4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,
5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,
6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,
7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.
Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.
Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Haltern am See
Jahresfischereischein 16,- €
Fünfjahresfischereischein 48,- €
Jugendfischereischein 8,- €
Die aufgeführten Gebühren beinhalten sowohl die Verwaltungsgebühren als auch die Fischereiabgabe für das Land Nordrhein-Westfalen und sind sofort zu entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021