Fischereischein AusstellungOnline erledigen

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Wenn Sie in städtischen Gewässern angeln möchten, benötigen Sie einen sogenannten Fischereischein, welcher im gesamten Bundesgebiet gültig ist. Nach Vorlage des Nachweises über die bestandene Fischereiprüfung wird der Fischereischein beim Bürgerservice befristet ausgestellt. Die Gültigkeit kann je nach Wunsch ein oder fünf Jahre betragen.

    Jugendfischereischein

    Obwohl die Fischereiprüfung bereits mit Vollendung des 13. Lebensjahres abgelegt werden kann, besteht die Möglichkeit für Jugendliche zwischen dem 10. und 15. Lebensjahr einen Jugendfischereischein zu beantragen.Der Jugendfischereischein berechtigt Jugendliche allerdings nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben. Die Gültigkeit beträgt maximal ein Jahr und endet in jedem Fall mit Ablauf des Kalenderjahres. Danach kann er wieder verlängert werden.

    Verlust
    Bei Verlust des Fischereischeines können Sie sich beim Bürgerservice einen Ersatzfischereischein ausstellen lassen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f39c263075c007d3fdfa87fcfd08d615

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    Fax: 02241 24377-589

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Jahres-/Fünfjahresfischereischein:

    • 1 Lichtbild
    • Personalausweis
    • Fischereiprüfungsbescheinigung (bei Verlängerung ist diese nicht mehr vorzulegen)

    Jugendfischereischein:

    • 1 Lichtbild
    • Personalausweis oder eine Geburtsurkunde und der
    • Personalausweis des/der Erziehungsberechtigten

    Voraussetzungen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 31 bis 36 Landesfischereigesetz 

    Verfahrensablauf

    Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.

    Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:

    1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,

    2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,

    3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,

    4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,

    5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,

    6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,

    7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.  

     

    Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.

     

    Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

     

    Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.

    Fristen

    Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Jahresfischereischein: 16 Euro
    Fünfjahresfischereischein: 48 Euro
    Jugendfischereischein: 8 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de