Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Odenthal

    • Jugendfischereischeine sind für Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Gültigkeitsdauer: Ein Kalenderjahr
    • Jahresfischereischeine können Personen (ab 14 J.) beantragen, die eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben beantragen. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. Gültigkeitsdauer: Ein Kalenderjahr
    • Fünfjahresfischereischeine können Personen (ab 14 J.) beantragen, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben beantragen. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. Gültigkeitsdauer: Fünf aufeinander folgende Kalenderjahre

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich II - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermelde- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Odenthal

    • Für eine Erst- / Neuerteilung das Prüfungszeugnis und ein Passbild. 
    • Bei Verlängerungen ist nur der alte Fischereischein und das Prüfungszeugnis vorzulegen.

     

    Voraussetzungen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 31 bis 36 Landesfischereigesetz 

    Verfahrensablauf

    Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.

    Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:

    1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,

    2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,

    3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,

    4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,

    5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,

    6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,

    7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.  

     

    Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.

     

    Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

     

    Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.

    Fristen

    Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Odenthal

    Fischereischeine werden Ihnen sofort ausgestellt

    Kosten

    Hinweise für Odenthal

    Jugendfischereischein: Gebühr    8,00 Euro

    Jahresfischereischein: Gebühr     16,00 Euro

    Fünfjahresfischereischein: Gebühr     48,00 Euro

    Weitere Informationen

    Hinweise für Odenthal

    • Fischereischeine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de