Fischereischein beantragen
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Im Servicebüro können sie einen Fischereischein beantragen bzw. verlängern lassen.
Grundsätzlich wird zwischen Fischereischeinen für Jugendliche, die zwischen zehn und sechzehn Jahren alt sind sowie für ältere Jugendliche und Erwachsene unterschieden.
Außerdem gibt es für die letztgenannte Gruppe Jahres- und Fünfjahres-Fischereischeine.
Jugendliche mit Jugendfischereischein dürfen nur unter Aufsicht eines mindestens achtzehn Jahre alten Fischereischeininhabers der Fischerei nachgehen.
Sonderfischereischeine ohne Prüfung aufgrund einer Behinderung können ebenfalls im Servicebüro beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Radevormwald
Wenn Sie einen neuen Fischereischein beantragen möchten, bringen Sie bitte ein aktuelles Lichtbild und bei Beantragung eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines zusätzlich den Nachweis über die Ablegung der Fischereiprüfung mit.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
§§ 31 bis 36 Landesfischereigesetz
Verfahrensablauf
Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.
Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:
1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,
2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,
3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,
4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,
5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,
6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,
7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.
Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.
Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
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