Fischereischein beantragen
Beschreibung
Hinweise für Übach-Palenberg
Zur Ausübung der Fischerei ist ein Fischereischein erforderlich. Diesen können Personen ab 14 Jahren nach abgeschlossener Fischerprüfung für ein oder fünf Jahre beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Übach-Palenberg
- aktuelles Passfoto
- Personalausweis
- Nachweis der Fischerprüfung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
§§ 31 bis 36 Landesfischereigesetz
Verfahrensablauf
Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.
Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:
1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,
2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,
3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,
4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,
5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,
6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,
7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.
Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.
Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Übach-Palenberg
- sofort
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Übach-Palenberg
Jugendfischereischein:
Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 16. Lebensjahr ohne Prüfung für ein Jahr beantragt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Erwachsenen, der Inhaber eines Fischereischeines ist.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021