Fischereischein beantragen
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/
Beantragung oder Verlängerung von Fischereischeinen.
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung.
Beantragung, Verfahren
Die Kosten betragen für einen
- Jahresfischereischein: 16,00 €
- Fünf-Jahresfischereischein: 48,00 €
- Jugendfischereischein: 8,00 €
benötigte Unterlagen
Bei der erstmaliger Erteilung eines Fischereischeins:
- Antrag
- Prüfungszeugnis (entfällt beim Jugendfischereischein)
- 1 Lichtbild
Bei der Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Fischereischeins:
- Antrag
- bisheriger Fischereischein
- (evtl. 1 Lichtbild)
Die jeweiligen Antragsvordrucke stehen Ihnen als pdf-Dateien zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Ausdrucken muss auf Ihrem Rechner das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader installiert sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Fischerprüfungszeugnis oder anderer Berechtigungsnachweis entsprechend dem Punkt Voraussetzungen (z.B. Ausbildungsnachweis, ausländischer Fischereischein bei Touristen aus dem Ausland, ärztliches Attest für Sonderfischereischein). Nicht erforderlich für Jugendfischereischein.
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, o.Ä.)
- Lichtbild
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
§§ 31 bis 36 Landesfischereigesetz
Verfahrensablauf
Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.
Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:
1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,
2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,
3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,
4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,
5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,
6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,
7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.
Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.
Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
Hinweise für Eschweiler