Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Wer Angeln möchte benötigt einen gültigen Fischereischein.
    Grundvoraussetzung hierfür ist der Nachweis der bestandenen Fischerprüfung.

    Nur für Jugendliche zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr ist die Ausstellung eines Jugendfischereischeines auch ohne Nachweis der bestandenen Fischerprüfung möglich.
    Allerdings berechtigt dieser Fischereischein die Jugendlichen nur zum Angel in Begleitung eines Fischereischeininhabers, der den Prüfungsnachweis vorlegen kann.

    Fischereischeinjahr ist immer das Kalenderjahr. Fischereischeine für das neue Jahr können aus buchungstechnischen Gründen immer erst mit Jahresbeginn ausgestellt werden.

    Jugendfischereischein ( Ausstellung nur als Jahresschein)

    Erforderlich sind:
    - persönliche Vorsprache des Erziehungsberechtigten und des Jugendlichen
    - Vorlage des Personalausweises / Pass des Erziehungsberechtigten sowie
      des Kinderausweises des Jugendlichen
    - aktuelles Foto des Jugendlichen (Passformat)

    Fischereischein-Ersterteilung ( Ausstellung als Jahres- oder 5-Jahres Fischereischein möglich;
    dies gilt auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr, wenn diese die Fischerprüfung abgelegt  haben)

    Erforderlich sind:
    - Nachweis über die bestandene Fischerprüfung (Prüfungszeugnis)
    - Personalausweis / Pass / Kinderausweis
    - aktuelles Foto (Passformat)
    - bei Jugendlichen Vorsprache in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

    Fischereischein-Verlängerung
    - laufender, bzw. vorhandener Fischereischein
    - Personalausweis / Pass / Kinderausweis
    - ggfls. aktuelles Foto

    Soll der Fischereischein für einen Dritten ausgestellt werden, ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.

    Gebühren:
    Jugendfischereischein:   8,00 Euro
    Jahresfischereischein:  16,00 Euro
    Fünfjahresfischereischein: 48,00 Euro

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf: Fischereischeinwesen, Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Fischerprüfungszeugnis oder anderer Berechtigungsnachweis entsprechend dem Punkt Voraussetzungen (z.B. Ausbildungsnachweis, ausländischer Fischereischein bei Touristen aus dem Ausland, ärztliches Attest für Sonderfischereischein). Nicht erforderlich für Jugendfischereischein.

    - Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, o.Ä.)

    - Lichtbild

    Voraussetzungen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 31 bis 36 Landesfischereigesetz 

    Verfahrensablauf

    Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.

    Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:

    1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,

    2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,

    3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,

    4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,

    5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,

    6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,

    7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.  

     

    Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.

     

    Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

     

    Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.

    Fristen

    Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Kosten

    - Erteilung eines Jahresfischereins: EUR 8 - Erteilung eines Fünfjahresfischerscheins: EUR 24 - Erteilung eines Jugendfischerscheins: EUR 4 - Erteilung eines Sonderfischerscheins: EUR 8 - Erteilung eines Sonderfischerscheins für fünf Jahre: EUR 24 - Mit der Gebühr wird jeweils eine Fischereiabgabe in gleicher Höhe erhoben. - Erteilung eines Ersatzfischereischeins bei Verlust des Original-Fischereischeins: EUR 5, keine Fischereiabgabe - Im Härtefall kann auf die Erhebung der Gebühren und Fischereiabgabe verzichtet werden, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de