Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht GenehmigungOnline erledigen

    Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht Genehmigung

    Hinweise für Unna

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Wer angeln möchte, benötigt grundsätzlich einen Fischereischein. Dieser berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern. Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder 5-Jahres-Fischereischein erhalten. Für Personen die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Eine Fischereiprüfung ist dazu nicht nötig. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers. Für die Neuausstellung eines Fischereischeins ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Bei einer Verlängerung können Sie sich vertreten lassen. In diesem Fall ist eine formlose Vollmacht notwendig. Für die erstmalige Ausstellung eines Jugendfischereischeines ist die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und des gesetzlichen Vertreters nötig. Bei einer Verlängerung ist ebenfalls die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und des gesetzlichen Vertreters nötig.

    Zur Beantragung eines Fischereischeines können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

    Online-Dienst

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    ID: L100002_a6611f11b063d45b96b7bd90226e793d

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    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02303 103-3399

    Fax: 02303 103-3398

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    • Personalausweis/Pass
    • das Zeugnis über die Fischerprüfung
    • ein Passbild
    • für die Verlängerung eines Fischereischeines benötigen Sie den bisherigen Fischereischein
    • sollte im alten Fischereischein kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden sein, ist ein Passbild aus neuester Zeit für den neuen Fischereischein erforderlich
    • ggf. formlose Vollmacht

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    1-Jahres-Fischereischein: 16 Euro
    5-Jahres-Fischereischein: 48 Euro
    Jugendfischereischein: 8 Euro
    Ersatzfischereischein: 5 Euro

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Unna

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de