Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen
Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen
Hinweise für Datteln
Beschreibung
Hinweise für Datteln
Sie haben die Möglichkeit, Kopien bestimmter Dokumente, wie z. B. Schriftstücke, Zeugnisse und Urkunden sowie Ihre Unterschrift bei uns amtlich beglaubigen zu lassen.
Beglaubigung von Schriftstücken
Notwendige Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument
- Originaldokument(e), welche beglaubigt werden sollen
Gebühren
- 4,20 € je zu beglaubigendem Dokument
- 0,70 € je DIN A4 Kopie (ersten 10 Kopien)
- 0,40 € je DIN A4 Kopie (ab der 11 Kopie)
- 0,90 € je DIN A3 Kopie
Bearbeitungsdauer
- Die Beglaubigungen werden bei Antragstellung sofort ausgestellt
Hinweise
- Das Bürgerbüro darf Kopien und Abschriften nur beglaubigen, wenn diese durch eine deutsche Behörde ausgestellt worden sind oder einer Behörde vorgelegt werden sollen.
- Für die Beglaubigung ist das Originalschriftstück vorzulegen.
- Eine Fotokopie kann mitgebracht werden (Ausnahme: Bei Beglaubigungen von Ausweisen/Pässen oder ausländischen Dokumenten müssen die Fotokopien vor Ort gemacht werden).
Ausnahmen: Dokumente, die nicht beglaubigt werden dürfen (keine abschließende Aufzählung)
- Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (Personenstandsurkunden) - Bitte wenden Sie sich an das ausstellende Standesamt
- Einverständniserklärungen für Minderjährige bei Auslandsreisen - Bitte wenden Sie sich an einen Notar
- Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Generalvollmachten - Bitte wenden Sie sich an einen Notar oder Betreuungsstelle Kreis Recklinghausen
- Beglaubigungen in Rentenangelegenheiten - Bitte wenden Sie sich an die örtliche Rentenstelle
- Einladungen von Freunden/Verwandten aus dem Ausland
- Erbschaftsangelegenheiten (Erbscheine, Testamente, etc.)
- Eidesstattliche Versicherungen
- Dokumente zur ärztlichen Vorsorge
- Gerichtsurteile
Beglaubigung von Unterschriften
Notwendige Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument
Gebühren
- 2,50 € (je zu beglaubigender Unterschrift)
Bearbeitungsdauer
- Die Beglaubigungen werden bei Antragstellung sofort ausgestellt.
Hinweis:
- Unterschriften werden durch das Bürgerbüro nur dann beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.
- Die Unterschrift kann nur dann beglaubigt werden, wenn Sie in der Gegenwart eines Mitarbeiters im Bürgerbüro geleistet wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen