Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen

    Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Beglaubigungen von Ablichtungen und Unterschriften
    Mit der Beglaubigung bescheinigt die Gemeinde Eitorf die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente mit dem Original sowie Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken. Das geht aber nur, wenn die Urkunde bzw. Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift/Kopie wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Zudem dürfen andere Behörden oder Einrichtungen nicht kraft Gesetzes für die Beglaubigung zuständig sein.

    Besonderheit bei standesamtlichen Urkunden
    Wenden sie sich in Bezug auf standesamtliche Urkunden und Dokumente an das Standesamt, in dem die Beurkundung eines Ereignisses (z.B. Eheschließung, Geburt, Sterbefall) vorgenommen wurde.

    Beglaubigung von Ausweis oder Pass
    Kopien von deutschen Personalausweisen und Reisepässen werden nur beglaubigt, wenn die Vorlage der Beglaubigung ausdrücklich verlangt wird. Der Nachweis der anfordernden Stelle ist vorzulegen.

    Welche Dokumente kommen für eine Beglaubigung in Frage?
    Es gibt eine Vielzahl von Beispielen. Häufig sind dies Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Beurteilungen u.v.m. Bei ausländischen Urkunden muss eine Kopie der Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden, die Übersetzung und das Original der Urkunde müssen zusammengehörig sein. Beglaubigt wird die übersetzte Kopie, nicht die Urkunde selbst.

    Welche Dokumente werden nicht beglaubigt?
    Beispiele für Dokumente, die von der Gemeinde Eitorf nicht beglaubigt werden, z.B. weil hierzu andere Behörden, Gerichte, Notare etc. zuständig sind.

    • Personenstandsurkunden deutscher Standesämter
    • Grundbucheintragung
    • Vereinsregistereintragung
    • Löschung einer Schuld, Schuldanerkenntnis
    • Vormundschafts- bzw. Betreuungsdokumente
    • Rechtsnachfolgedokument
    • Nachlassgerichtsdokument, Testament
    • Übersetzungen ausländischer Personenstandsurkunden
    • Vorsorgevollmacht (Betreuungsbehörde)
    • Patientenverfügung
    • Güterrechtsdokument
    • Fremdsprachliche Texte
    • Dokumente zur ärztlichen Vorsorge

    Beglaubigung zur Verwendung im Ausland
    Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung möglicherweise nicht aus. U.U. gelten diesbezüglich besondere Anforderungen für "Legalisation" und "Apostille". Informationen dazu sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes abrufbar (www.auswaertiges-amt.de, -> Reise & Sicherheit ->Konsularischer Service).

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer zu Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Heumarkt 12

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221/2022-0

    Fax: 0221/2022-100

    E-Mail: handwerksrolle@hwk-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Zentrale Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eitorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Sofort, bei hoher Anzahl 1-2 Tage

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Deutsch

    Sprache: de