Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen
Hinweise für Eitorf
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Beglaubigungen von Ablichtungen und Unterschriften
Mit der Beglaubigung bescheinigt die Gemeinde Eitorf die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente mit dem Original sowie Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken. Das geht aber nur, wenn die Urkunde bzw. Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift/Kopie wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Zudem dürfen andere Behörden oder Einrichtungen nicht kraft Gesetzes für die Beglaubigung zuständig sein.
Besonderheit bei standesamtlichen Urkunden
Wenden sie sich in Bezug auf standesamtliche Urkunden und Dokumente an das Standesamt, in dem die Beurkundung eines Ereignisses (z.B. Eheschließung, Geburt, Sterbefall) vorgenommen wurde.
Beglaubigung von Ausweis oder Pass
Kopien von deutschen Personalausweisen und Reisepässen werden nur beglaubigt, wenn die Vorlage der Beglaubigung ausdrücklich verlangt wird. Der Nachweis der anfordernden Stelle ist vorzulegen.
Welche Dokumente kommen für eine Beglaubigung in Frage?
Es gibt eine Vielzahl von Beispielen. Häufig sind dies Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Beurteilungen u.v.m. Bei ausländischen Urkunden muss eine Kopie der Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden, die Übersetzung und das Original der Urkunde müssen zusammengehörig sein. Beglaubigt wird die übersetzte Kopie, nicht die Urkunde selbst.
Welche Dokumente werden nicht beglaubigt?
Beispiele für Dokumente, die von der Gemeinde Eitorf nicht beglaubigt werden, z.B. weil hierzu andere Behörden, Gerichte, Notare etc. zuständig sind.
- Personenstandsurkunden deutscher Standesämter
- Grundbucheintragung
- Vereinsregistereintragung
- Löschung einer Schuld, Schuldanerkenntnis
- Vormundschafts- bzw. Betreuungsdokumente
- Rechtsnachfolgedokument
- Nachlassgerichtsdokument, Testament
- Übersetzungen ausländischer Personenstandsurkunden
- Vorsorgevollmacht (Betreuungsbehörde)
- Patientenverfügung
- Güterrechtsdokument
- Fremdsprachliche Texte
- Dokumente zur ärztlichen Vorsorge
Beglaubigung zur Verwendung im Ausland
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung möglicherweise nicht aus. U.U. gelten diesbezüglich besondere Anforderungen für "Legalisation" und "Apostille". Informationen dazu sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes abrufbar (www.auswaertiges-amt.de, -> Reise & Sicherheit ->Konsularischer Service).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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