Wahlschein Ausstellung

    Wahlschein beantragen (Briefwahl)

    Sie möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Wegen Erkrankung oder einer Reise beispielsweise können Sie am Wahltag nicht in Ihren Wahlraum gehen? Das Team Wahlen schickt Ihnen auf Antrag die Wahl-/Abstimmungsunterlagen zu - auch an die Urlaubsanschrift/abweichende Adresse.

    Oder möchten Sie am Wahltag in einem anderen (barrierfreien) Raum wählen? Dann beantragen Sie einen Wahlschein. Mit ihm dürfen Sie in einem beliebigen Wahlraum am Wahltag im Wahlgebiet wählen/abstimmen.

    Wichtig ist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen/eines Wahlscheines/Abstimmungsunterlagen:
    Name und Adresse, Geburtsdatum und gegebenenfalls die abweichende Anschrift vollständig und korrekt angeben.

    Folgende  Möglichkeiten stehen zwecks Beantragung zur Verfügung:

    • über den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Benachrichtigung (mit Handykamera scannen und dem Link folgen)
    • per Post an: Stadt Herne, Team Wahlen, Langekampstr. 36 in 44652 Herne
    • unterschriebene Antrag per Fax an: 0 23 23-16 1233 9207
    • formloser Antrag per Mail an briefwahl@herne.de
    • per Online-Antrag unter www.herne.de oder
    • in einem der ausgewiesenen Briefwahlräume vor Ort

    Eine telefonische Beantragung ist ausgeschlossen.

    Beachten Sie, dass nur Herner*innen, die in Herne wahl-/abstimmungsberechtigt sind, ihren Antrag auf Briefwahl stellen können. Nur bei richtiger Angabe der (Auslands-) Anschrift kann der Wahlschein bzw. das Material zur Briefwahl/Briefabstimmung Sie (im Ausland) erreichen, soweit Sie es wünschen. Bitte kontrollieren Sie die Angaben vor dem Absenden noch einmal.

    Der Briefwahlantrag sollte spätestens am Mittwoch vor der Wahl beim Team Wahlen der Stadt Herne eingegangen sein. Nur dann ist aufgrund der Postlaufzeiten ein rechtzeitiger Eingang Ihres Wahlbriefes/Ihrer Abstimmungsunterlagen garantiert.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung 22/0 - Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1609

    Fax: 02323 161233-9207

    E-Mail: wahlen@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wahlbenachrichtigung
    • Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

    Voraussetzungen

    Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Fristen

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Reichen Sie die Wahlunterlagen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ein.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Weitere Informationen

    Informationen zu dem Thema Wahlen auf der Internetseite des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.im.nrw/themen/buergerbeteiligung-wahlen/kandidatinnen-und-kandidaten-fuer-die-parlamente-waehlen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de