Wahlschein beantragen (Briefwahl)
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Jeder/jede Wahlberechtigte hat die Möglichkeit, seine/ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, wenn dieser/diese etwa auf den Gang zum Wahllokal verzichten möchte oder am Wahlsonntag verhindert ist. Eine Angabe von Gründen ist dafür nicht notwendig.
Gemäß § 26 Abs. 4 S.1 EuWO können Wahlscheine nur bis 7. Juni 2024 um 18:00 Uhr beantragt werden.
Den Antrag auf Briefwahl können Sie auch schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung stellen.
Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Europawahl am 9. Juni 2024
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird grundsätzlich an die in der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wohnadresse versand. Soll die Zusendung an eine andere Adresse erfolgen, kann man dies im Feld "abweichende Versandanschrift" angeben.
Übrigens: Auch für Dritte kann man Wahlunterlagen anfordern, falls die betreffende Person dafür eine Vollmacht ausgestellt hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Wahlbenachrichtigung
- Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll
Voraussetzungen
Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
- Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
- Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020
Stichwörter
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