Führerschein Ausstellung Karteikartenabschrift

    vorgesehen zum Löschen - Führerschein Ausstellung Karteikartenabschrift

    Beschreibung

    nicht angegeben

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    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 25 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de