Unterbringung psychisch Kranker Anordnung

    Unterbringung psychisch Kranker Anordnung

    Hinweise für Warstein

    Beschreibung

    Hinweise für Warstein

    In den Fällen einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung können volljährige Personen auf der Grundlage eines aktuellen ärztlichen Zeugnisses gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus untergebracht werden.

    Nimmt die örtliche Ordnungsbehörde eine sofortige Unterbringung vor, ist sie verpflichtet, unverzüglich beim Amtsgericht einen Antrag auf Unterbringung zu stellen, über den der zuständige Richter nach einer Anhörung binnen einer Frist von 24 Stunden entscheidet.

    Für Minderjährige ist ein abweichendes Verfahren unter Hinzuziehung des Jugendamtes erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 7

    59581 Warstein

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 7

    59581 Warstein

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warstein

    Formulare

    Hinweise für Warstein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warstein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warstein

    Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psych KG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de