Teilhabeplan Aufstellung

    Teilhabeplan Aufstellung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sofern der Betroffene Leistungen der Eingliederungshilfe benötigt, wird in einem Hilfeplanverfahren der erforderliche Bedarf festgelegt. Dazu wird mit allen Beteiligten (Leistungsberechtigte/r, ggfs. Erziehungsberechtigte, Leistungsanbieter, Schule, Kindergarten, ggfs. weitere Institutionen)  ein Hilfeplangespräch geführt. Inhalte dieses Gespräches sind die Aufnahme der Ist-Situation, die Beschreibung des Bedarfs, die Festlegung der notwendigen Hilfen inklusive zu erreichender Ziele. Das Ergebnis des Gesprächs wird im Nachgang in die Praxis umgesetzt, indem beispielsweise Hilfen bewilligt und Therapien oder Maßnahmen gestartet werden. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob die Ziele erreicht wurden.

    Zur Hilfeplanung gehören weiterhin die Evaluation des Verfahrens sowie die Fortentwicklung der Hilfeplaninstrumente.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Häusliche und teilstationäre Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 10

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Rechtsgrundlage(n)

    §19 SGB IX

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Fristen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Kosten

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de