Teilhabeplan Aufstellung
Teilhabeplan Aufstellung
Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Sofern der Betroffene Leistungen der Eingliederungshilfe benötigt, wird in einem Hilfeplanverfahren der erforderliche Bedarf festgelegt. Dazu wird mit allen Beteiligten (Leistungsberechtigte/r, ggfs. Erziehungsberechtigte, Leistungsanbieter, Schule, Kindergarten, ggfs. weitere Institutionen) ein Hilfeplangespräch geführt. Inhalte dieses Gespräches sind die Aufnahme der Ist-Situation, die Beschreibung des Bedarfs, die Festlegung der notwendigen Hilfen inklusive zu erreichender Ziele. Das Ergebnis des Gesprächs wird im Nachgang in die Praxis umgesetzt, indem beispielsweise Hilfen bewilligt und Therapien oder Maßnahmen gestartet werden. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob die Ziele erreicht wurden.
Zur Hilfeplanung gehören weiterhin die Evaluation des Verfahrens sowie die Fortentwicklung der Hilfeplaninstrumente.
Zur Hilfeplanung gehören weiterhin die Evaluation des Verfahrens sowie die Fortentwicklung der Hilfeplaninstrumente.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Formulare
Hinweise für Städteregion Aachen
Voraussetzungen
Hinweise für Städteregion Aachen
Rechtsgrundlage(n)
§19 SGB IX
Verfahrensablauf
Hinweise für Städteregion Aachen
Fristen
Hinweise für Städteregion Aachen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Städteregion Aachen
Kosten
Hinweise für Städteregion Aachen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Städteregion Aachen
Weitere Informationen
Hinweise für Städteregion Aachen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen