Meldeauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Wenn Sie eine Auskunft aus dem Melderegister wünschen, so müssen Sie diese schriftlich oder persönlich im Bürger- und Kundenbüro beantragen. Die einfache Melderegisterauskunft umfasst die Auskunft über den Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und die aktuelle Anschrift.
Wünschen Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft, so ist diese ebenfalls schriftlich oder persönlich zu beantragen. Hierbei ist jedoch ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Die Auskunft wird dann über den Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand (beschränkt auf den Status, ob verheiratet oder nicht), Staatsangehörigkeiten, frühere Anschrift, Tag des Ein- und Auszuges, gesetzliche Vertreter sowie Sterbetag- und Ort erteilt.
Werden von Ihnen Archivauskünfte (z.B. für Rentenzwecke) benötigt, so sind diese Auskünfte schriftlich zu stellen. Sie umfassen jedoch keine Ahnenforschung.
Die Gebühren für die Melderegisterauskünfte werden im Voraus erhoben.
Die Zahlung kann in Form von Verrechnungsschecks, Bargeld oder nachgewiesenen Überweisungen auf das Konto der Gemeinde Schalksmühle erfolgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürger- und Kundenbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02355 84-0 (Zentrale) oder siehe weitere Ansprechpersonen unten
Fax: 02355 84-243
E-Mail: buergerbuero@schalksmuehle.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Geben Sie bitte für alle Auskünfte Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und eventuell frühere Anschriften der gesuchten Person an. Ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse für eine erweiterte Melderegisterauskunft kann z.B. durch die Vorlage eines Mahnbescheides oder sonstigen Vollstreckungstitel nachgewiesen werden.
Weiterhin müssen Sie sich durch die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass) vor Erteilung der Auskunft ausweisen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
- der Vor- und Familienname,
- das Geburtsdatum,
- das Geschlecht oder
- eine Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
- Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Es kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung:
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
- Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.
Fristen
Kosten
Hinweise für Schalksmühle
einfache Melderegisterauskunft: 11,00 Euro
erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 Euro
Archivauskunft: 10,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.
Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt. Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021