Melderegisterauskunft (Erweitert)
Hinweise für Lichtenau
Informationen zur einfachen oder erweiterten Melderegisterauskunft
Beschreibung
Hinweise für Lichtenau
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt der Fachbereich 4 -Bürgerbüro- Auskünfte über:
Vor- und Familienname
Anschrift
akademische Grade
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lichtenau
Sie tragen zu einer raschen Beantwortung Ihrer Anfrage bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben (Name, Vorname, evtl. Geburtsdatum und bekannte Anschriften) über die gesuchte Person machen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
- der Vor- und Familienname,
- das Geburtsdatum,
- das Geschlecht oder
- eine Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
- Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lichtenau
§ 34 Abs. 1 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen (MG NRW)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Es kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung:
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
- Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.
Fristen
Kosten
Hinweise für Lichtenau
einfache Melderegisterauskunft 11,00 EUR
erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 EUR
Archiv - Melderegisterauskunft (Daten älter als 5 Jahre) 10,00 EUR
Die Kosten hat der Anfragende auch dann zu tragen, wenn die gesuchte Person in Lichtenau nicht gemeldet ist bzw. war, und somit im Melderegister nicht zu ermitteln ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lichtenau
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Kann der Anfragende ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen (s. bei Unterlagen und Gebühren die Erläuterungen zu den Rechtsgrundlagen), erteilt die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft , die zusätzlich zur einfachen Auskunft folgende Daten umfasst:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort.
Melderegisterauskunft aus dem Archiv:
Meldedaten von Personen, die vor mehr als 5 Jahren verstorben oder weggezogen sind, werden in einem besonders gesicherten Datenbestand (Archivbestand) geführt.
Auf ausdrücklichen begründeten Antrag können Auskünfte aus diesem Datenbestand erteilt werden. 50 Jahre nach Tod oder Wegzug werden die Daten gelöscht.
Anfragen sind auch schriftlich per Post oder E-Mail möglich
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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