Melderegisterauskunft

    Melderegisterauskunft (Erweitert)

    Hinweise für Lichtenau

    Informationen zur einfachen oder erweiterten Melderegisterauskunft

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt der Fachbereich 4 -Bürgerbüro- Auskünfte über:

    • Vor- und Familienname

    • Anschrift

    • akademische Grade

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenau

    Sie tragen zu einer raschen Beantwortung Ihrer Anfrage bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben (Name, Vorname, evtl. Geburtsdatum und bekannte Anschriften) über die gesuchte Person machen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
      • der Vor- und Familienname,
      • das Geburtsdatum,
      • das Geschlecht oder
      • eine Anschrift.
         
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lichtenau

    § 34 Abs. 1 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen (MG NRW)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Lichtenau

    • einfache Melderegisterauskunft 11,00 EUR

    • erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 EUR

    • Archiv - Melderegisterauskunft (Daten älter als 5 Jahre) 10,00 EUR

    Die Kosten hat der Anfragende auch dann zu tragen, wenn die gesuchte Person in Lichtenau nicht gemeldet ist bzw. war, und somit im Melderegister nicht zu ermitteln ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lichtenau

    Erweiterte Melderegisterauskunft:
    Kann der Anfragende ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen (s. bei Unterlagen und Gebühren die Erläuterungen zu den Rechtsgrundlagen), erteilt die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft , die zusätzlich zur einfachen Auskunft folgende Daten umfasst:
    - Tag und Ort der Geburt
    - frühere Vor- und Familiennamen
    - Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
    - Staatsangehörigkeit
    - frühere Anschriften
    - Tag des Ein- und Auszuges
    - gesetzliche Vertreter
    - Sterbetag und -ort.

    Melderegisterauskunft aus dem Archiv:
    Meldedaten von Personen, die vor mehr als 5 Jahren verstorben oder weggezogen sind, werden in einem besonders gesicherten Datenbestand (Archivbestand) geführt.
    Auf ausdrücklichen begründeten Antrag können Auskünfte aus diesem Datenbestand erteilt werden. 50 Jahre nach Tod oder Wegzug werden die Daten gelöscht.

    Anfragen sind auch schriftlich per Post oder E-Mail möglich

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lichtenau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de