Melderegisterauskunft

    Melderegisterauskunft

    Hinweise für Büren

    Hier finden Sie das Formular zur einfachen Melderegisterauskunft.

    Beschreibung

    Hinweise für Büren

    Die Meldebehörde darf nach § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskünfte erteilen über:

    Familienname
    Vornamen
    Doktorgrad
    derzeitige Anschriften
    sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

    Zusätzlich dürfen gem. § 45 BMG bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (z. B. bei Vorliegen eines Schuldtitels) folgende Daten übermittelt werden (erweiterte Melderegisterauskunft)

    • frühere Namen

    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat

    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht

    • derzeitige Staatsangehörigkeiten

    • frühere Anschriften

    • Einzugsdatum und Auszugsdatum

    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters

    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners

    • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

    Die Beantwortung einer Anfrage ist nur möglich, wenn die gesuchte Person eindeutig identifizierbar ist (über Name, Vorname, evtl. Geburtsdatum und bekannte Anschriften).

    Bitte nutzen Sie das Antragsformular zur Prüfung der Voraussetzungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung III: Bürgerdienste

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet III/01: Standesamt / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 16

    33142 Büren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02951 970 0

    E-Mail: buergerbuero@bueren.de

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Büren

    Bei persönlicher Beantragung:

    • Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung

    • Ausgefülltes Antragsformular

    Bei schriftlicher Beantragung

    • Ausgefülltes Antragsformular oder

    • formloser Antrag, der alle Daten des Antragsformulars enthalten muss.

    Auch bei persönlicher Beantragung wird hier nur der Antrag entgegengenommen. Die Beantwortung der Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen immer schriftlich per Brief.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
      • der Vor- und Familienname,
      • das Geburtsdatum,
      • das Geschlecht oder
      • eine Anschrift.
         
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Büren

    § 44, 45 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Büren

    Auskünfte aus dem Melderegister sind gebührenpflichtig. Die Gebühr für die einfache Melderegisterauskunft beträgt 11,00 EUR, für die erweiterte 15,00 EUR.

    Die Gebühren sind auch dann zu bezahlen, wenn die Angaben aus der erteilten Auskunft bereits bekannt sind, die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die Auskunft aus rechtlichen Gründen nicht erteilt werden kann.

    Wegen Nichtbeachtung der Meldepflicht stimmen die Meldeverhältnisse mit den tatsächlichen Wohnverhältnissen nicht immer überein. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Auskunft kann nicht übernommen werden.

    Die Gebühr kann wie folgt entrichtet werden:

    • in bar oder per Kartenzahlung oder 

    • per Verrechnungsscheck

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Büren

    Melderegisterauskunft aus dem Archiv:
    Meldedaten von Personen, die vor mehr als 5 Jahren verstorben oder weggezogen sind, werden in einem besonders gesicherten Datenbestand (Archivbestand) geführt. Auf ausdrücklichen begründeten Antrag können Auskünfte aus diesem Datenbestand im eingeschränkten Umfang erteilt werden. 50 Jahre nach Tod oder Wegzug werden die Daten gelöscht.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de