Melderegisterauskunft

    Meldeauskunft beantragen

    Sie suchen eine bestimmte Person? Hier erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten der Beantragung einer Auskunft aus dem Melderegister.

    Beschreibung

    Hinweise für Ascheberg

    Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister.
    Einfache Melderegisterauskünfte umfassen:

    • Vor- und Familiennamen
    • Doktorgrad
    • derzeitige Anschriften
    • ggf. die Tatsache, dass die Person verstorben ist.

    Voraussetzungen:

    • formloser Antrag (durch persönliche Vorsprache oder schriftlich)
      Wir benötigen in der Regel 4 Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z. B. Vorname, Familienname, Geschlecht, Geburtsdatum, eine Anschrift).

    Im Antrag muss erklärt werden, dass die Daten nicht verwendet werden für: 
        a) Werbung + Adresshandel
        b) gewerbliche Zwecke 
    es sei denn, die betroffene Person hat die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.

    Erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen:

    • frühere Namen,
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat.
    • Familienstand, beschränkt auf die Aufgabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    • frühere Anschriften,
    • Einzugsdatum und Auszugsdatum,
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
    • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

    Voraussetzungen:

    • formloser schriftlicher Antrag mit Erklärung

    Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist zusätzlich zu den 4 Identifizierungsmerkmalen ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (z. B. durch Schuldtitel). 

     

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    Telefon Festnetz: 02593 609-3016

    Fax: 02593 98783

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2021

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    Deutsch

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    E-Mail: buergeramt@ascheberg.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.


    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
      • der Vor- und Familienname,
      • das Geburtsdatum,
      • das Geschlecht oder
      • eine Anschrift.
         
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    variierend; je nach Art der Auskunft

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.


    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt. Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de