Melderegisterauskunft

    Melderegisterauskunft Erteilung

    Hinweise für Ahaus

    Sie suchen eine bestimmte Person oder möchten eine Auskunft über die zu Ihrer Person im Melderegister registrierten Daten erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Ahaus

    Vereinbaren Sie gerne vorab online einen Termin!

    Sie haben die Möglichkeit, über eine Auskunft aus dem Melderegister der Stadt Ahaus die von Ihnen gesuchte Person zu finden. 

    Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft,

    • erweiterte Melderegisterauskunft,

    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen,

    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern und Wohnungsgeberinnen,

    • Selbstauskunft und

    • Gruppenauskunft.

    Die Melderegisterauskunft zu einer dritten Person (einfach oder erweitert) wird unter Umständen nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt. Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden konnte, wird ebenfalls keine Auskunft erteilt.

    Für eine Melderegisterauskunft ist es erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Die erforderlichen Angaben sind:

    • Familienname,

    • frühere Namen,

    • Vorname(n),

    • Geburtsdatum,

    • Geschlecht oder

    • eine Anschrift.

    Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden kann, wird eine neutrale Auskunft erteilt.

    Die Auskunft kann auch automatisiert erteilt werden.

    Bei einer Selbstauskunft erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Sie erhalten zudem die Information, an wen, zu welchem Zweck und auf welcher rechtlichen Grundlage Daten gespeichert und regelmäßig übermittelt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    48683 Ahaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02561 72-777

    E-Mail: buergerbuero@ahaus.de

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ahaus

    Bei erweiterten Melderegisterauskünften:

    Nachweis über ein berechtigtes Interesse (z.B. Mahnbescheide, Rechnungen usw.)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ahaus

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
      o der Vor- und Familienname,
      o das Geburtsdatum,
      o das Geschlecht oder
      o eine Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ahaus

    Bundesmeldegesetz (BMG) §§ 44, 45

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ahaus

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.

    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Bürgerbüro der Stadt Ahaus.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Übersenden Sie Ihren Antrag, gegebenenfalls eine Kopie des Überweisungsbeleges oder einen Verrechnungsscheck.

    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Fristen

    Hinweise für Ahaus

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ahaus

    variiert je nach Fall

    Kosten

    Hinweise für Ahaus

    Einfache Auskunft (Name u. Anschrift): 11,00 Euro

    Erweiterte Auskunft: 15,00 Euro

    Auskünfte, die einen größeren Aufwand verursachen: 25,00 Euro

    Auskünfte mit Außendienstermittlung: 40,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ahaus

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.

    Das Melderegister der Stadt Ahaus enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ahaus

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Ahaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de