Melderegisterauskunft

    Melderegisterauskunft

    Sie suchen eine bestimmte Person? Hier erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten der Beantragung einer Auskunft aus dem Melderegister.

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.

    Adressanfragen können schriftlich, mündlich direkt am Schalter des Meldeamtes oder online gestellt werden. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich.

    a) Einfache Melderegisterauskunft nach § 44 Abs. 1-3 Bundesmeldegesetz:

    • Vor- und Familienname
    • Anschrift

    b) Erweiterte Melderegisterauskunft § 45 Bundesmeldegesetz:

    Kann der Anfragende ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen (z. B. ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel), erteilt die Einwohnermeldeabteilung eine erweiterte Melderegisterauskunft, die zusätzlich zur einfachen Auskunft folgende Daten umfasst:

    • Tag und Ort der Geburt
    • frühere Vor- und Familiennamen

    c) Archivauskunft § 13 Abs. 2 Bundesmeldegesetz:

    Meldedaten von Personen, die vor mehr als 5 Jahren verstorben oder weggezogen sind, werden in einem besonders gesicherten Datenbestand (Archivbestand) geführt.

    Auf ausdrücklichen begründeten Antrag können Auskünfte aus diesem Datenbestand erteilt werden.

    Hinweis:

    Bei Auskunftersuchen nach a), b) und c) ist gemäß § 44 Abs. 3 Bundesmeldegesetz zu erklären, ob die Anschriften für gewerbliche Zwecke benötigt werden und ob die Anschriften für Werbung oder Adresshandel benötigt werden.

    Gewerbliche Anfrager:
    Großkunden können sich bei d-NRW für das eMA-Portal registrieren lassen.

    Behördliche Anfrager:
    Seit dem 01. Januar 2014 ermöglicht d-NRW Mitarbeitern von Behörden, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Melderegisterdaten über das Meldeportal Behörden (MpB) nachzufragen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Kolleginnen des Meldeamtes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeabteilung (30-2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    Für die erweiterte Auskunft muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden, durch z. B. einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel (Mahnbescheid, Urteil, etc.).

    Bei Nutzung der Daten für Werbung und Adresshandel ist das schriftliche Einverständnis des Betroffenen beizufügen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
      • der Vor- und Familienname,
      • das Geburtsdatum,
      • das Geschlecht oder
      • eine Anschrift.
         
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    § 44 Abs. 1-3 Bundesmeldegesetz für die erweiterte Melderegisterauskunft: Ein bei der erweiterten Melderegisterauskunft glaubhaft zu machendes "berechtigtes Interesse" ist ein durch Sachlage gerechtfertigtes, von der Rechtsordnung als schutzwürdig anerkanntes Interesse, das rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein kann (z.B. Gläubigerinteresse an der Bonität Vertragsschließender). Ein rechtliches Interesse liegt vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden.

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Sofern eine Gebühr zu entrichten ist, zahlen Sie diese direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung:

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die gegebenenfalls anfallende Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und gegebenenfalls eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbeleges.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    • Einfache Auskunft 11,00 €
    • Erweiterte Auskunft 15,00 €
    • Archivauskunft 30,00 €
    • Auskunft nach örtl. Ermittlung 50,00 €
    • Einfache Auskunft über Portal d-NRW 6,00 €
    • Manuelle Nachbearbeitung einer Anfrage, die im automatisierten Verfahren mit einer neutralen Auskunft beantwortet wurde 5,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Mündliche Anfragen sind nicht möglich bei Archivauskünften und Auskünften, für die örtliche Ermittlungen notwendig sind.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de