Meldeauskunft beantragen
Hinweise für Hilden
Das Bürgerbüro erteilt auf Antrag Auskünfte aus dem Melderegister zu einer bestimmten Person.
Beschreibung
Für eine Melderegisterauskunft ist es erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Die erforderlichen Angaben sind:
- Familienname
- frühere Namen
- Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Geschlecht oder
- eine Anschrift.
Die Melderegisterauskunft zu einer dritten Person (einfach oder erweitert) wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.
Zudem muss die Erklärung abgegeben werden, dass die Daten nicht zu Werbezwecken oder zum Adresshandel verwendet werden.
Die Auskunft kann auch automatisiert erteilt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Hilden
einfache Melderegisterauskunft: Keine
erweiterte Melderegisterauskunft: berechtigtes oder rechtliches Interesse
Beispiele für ein berechtigtes Interesse (nicht abschließend):
- Bonitätsprüfung,
- Anbahnung einer Geschäftsbeziehung,
- Beendigung einer Geschäftsbeziehung im Sterbefall,
- Offene Forderungen,
- Versicherungsverträge etc.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hilden
§§ 44 bis 50 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hilden
Die Auskunft kann persönlich, schriftlich oder online (nur einfache Melderegisterauskunft) im Bürgerbüro beantragt werden. Bei der Antragstellung ist zu bestätigen, dass die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet wird. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke genutzt werden, ist dies im Antrag besonders zu vermerken.
Bitte geben Sie bei der Antragstellung möglichst vollständig die Ihnen bekannten Daten der gesuchten Person an, damit eine zweifelsfreie Identifizierung und fehlerfreie Datenübermittlung erfolgen kann. Enthalten sein sollten der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum und die letzte bzw. eine vermutete Anschrift der gesuchten Person in Hilden.
einfache Melderegisterauskunft
Einfache Melderegisterauskünfte beantragen Sie bitte über das Onlineformular, das Sie unter "Anträge & Informationen" finden. Wählen Sie dort zunächst "Stadt Hilden" als Verwaltung aus. Danach werden alle notwendigen Angaben über Pflichtfelder abgefragt.
Mit der Antragstellung auf einfache Auskunft aus dem Melderegister fällt eine Gebühr von 11,00 Euro an, die Sie per Lastschriftverfahren bezahlen können.
einfache Melderegisterauskunft für Großkunden
Poweruser, beispielhaft Unternehmen oder Anwaltskanzleien, die regelmäßig und im größeren Umfang einfache Melderegisterauskünfte benötigen, können sich bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) registrieren lassen. Neben den Meldedatenbeständen der Meldebehörden in Nordrhein-Westfalen können auch Meldedatenbestände von Meldebehörden in Baden-Württemberg, Hessen u.a. Bundesländern abgefragt werden.
Weiter mit ZEMA-Online
Fristen
Kosten
Hinweise für Hilden
Die Erteilung
- der einfachen Melderegisterauskunft ist gebührenpflichtig und kostet 11,00 Euro.
- der erweiterten Melderegisterauskunft ist gebührenpflichtig und kostet 15,00 Euro.
- der Archivauskunft ist gebührenpflichtig und kostet je nach Verwaltungsaufwand zwischen 15,00 Euro und 50,00 Euro.
Die Gebühren können nach Erhalt der Auskunft beglichen werden, es wird ein Gebührenbescheid inkl. Auskunft verschickt. Das Bürgerbüro nimmt keine Verrechnungsschecks an, diese werden zurück geschickt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.
Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt. Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021