Kinderbetreuung
Hinweise für Kierspe
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Als berufstätige Eltern liegt Ihnen sicherlich eine gute Betreuung Ihrer Kinder am Herzen. Das Wichtigste hierbei ist, dass die Kleinsten liebevoll versorgt und individuell gefördert werden, damit sie die Freude am Spielen und Lernen entdecken. Eine rundum gute Versorgung bieten an erster Stelle die Kindertagesstätten, die sich mit flexiblen Angeboten, qualifiziertem Personal und unter modernen Rahmenbedingungen um die Kleinen kümmern. Aber auch Krabbelgruppen bieten eine gute, meist aber nicht tägliche Betreuung Ihrer Kinder an.
Die Stadt Kierspe unterhält keine eigenen Betreuungseinrichtungen. Die neun bestehenden Kindergärten sowie die Krabbelgruppen werden von kirchlichen und freien Trägern geführt. Sie finden die Kindergärten und Krabbelgruppen mit den jeweiligen Ansprechpartnern im Bereich Leben in Kierspe, Kinder und Jugend und dann unter dem Punkt Kindergärten bzw. Krabbelgruppen. Dort finden Sie auch eine Karte mit der genauen Lage aller Einrichtungen.
Wenn Sie einen freien Kindergartenplatz suchen, finden Sie den am einfachsten über das KiTa-Portal des Märkischen Kreises. Dorthin melden alle KiTas ihre freien Plätze. Hier können Sie sich einen kurzen Überblick über die jeweiligen Angebote der Einrichtung verschaffen und Ihr Kind auch direkt online anmelden. Allerdings ist es immer auch ratsam, sich die KiTa persönlich anzusehen und den direkten Kontakt zu den Betreuerinnen und Betreuern zu suchen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Soziales & Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: sozialamt@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Beiträge - die sogenannten Elternbeiträge - zu den Jahresbetriebskosten der Kindertageseinrichtung zu entrichten. Diese Beiträge werden in der Satzung des Märkischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen festgelegt. Die Beiträge zu den Krabbelgruppen legen die Träger jeweils selbst fest.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weitere Informationen zur Kinderbetreuung finden Sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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