Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

    Kindertagesstätte

    Hinweise für Schlangen

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Kindertageseinrichtungen ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen. Ein gutes Betreuungsangebot für Kinder ist auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein ganz entscheidender Faktor.

    Im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Lippe befinden sich 95 Kindertageseinrichtungen, die in enger Zusammenarbeit und den gesetzlichen Grundlagen von verschiedenen Trägern betrieben werden.

    In der Gemeinde Schlangen befinden sich sechs Kindertageseinrichtungen. Dabei ist das Familienzentrum / Kindertagesstätte Alte Rothe in der Trägerschaft der Gemeinde Schlangen.

    Der Kindergarten Strothestrolche Kohlstädt ist in der Trägerschaft des DRK Kreisverband Lippe.  Der Ev. Bildungs- und Diakonieverein Schlangen betreibt die Familienzentren / Kindertagesstätten "Gartenstraße" und "Sternschnuppe".  Die Kindertagesstätten "Arche Noah" und "Regenbogen" gehören zur Johanniter Unfallhilfe.

    Ihre Ansprechpersonen beim Kreis Lippe

    Elterngeld

    +49 (5231) 62 77 500

    Elternbeiträge (Kitas)

    +49 (5231) 62 4610

    +49 (5231) 62 4550

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bildung und Organisation

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenstraße 11

    33189 Schlangen

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    Formulare

    Hinweise für Schlangen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schlangen

    • Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)

    • Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII)

    • Satzung über Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Lippe (Elternbeitragssatzung)

    • § 51 KiBiz

    • § 90 SGB VIII

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schlangen

    Fristen

    Hinweise für Schlangen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schlangen

    Kosten

    Hinweise für Schlangen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schlangen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de