Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

    Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten) sind Einrichtungen zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern im Alter von 4 Monaten bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

    Diese familienergänzenden Einrichtungen werden im Kreis Warendorf von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Elterninitiativen oder Städten und Gemeinden betrieben.

    Jedes Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertrageseinrichtung.
    Durch den Besuch einer Kindertageseinrichtung sollen zum einen die Kinder ihren Raum haben frei und geschützt, angeleitet und losgelassen mit Kindern ihres Alters spielen und leben können. Zum anderen erhalten Eltern durch dieses Angebot die Möglichkeit, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren.

    Die Kindertageseinrichtungen im Bereich des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sind in den vergangenen Jahren von den Eltern für ihre Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren in großem Maße in Anspruch genommen worden. Zukünftig sollen die Kindertageseinrichtungen auch für die unter 3 jährigen Kinder verstärkt beansprucht werden können. 

    Für mehr Informationen zu den Kindertageseinrichtungen im Kreis Warendorf, klicken Sie bitte hier.

    Verwaltungsspezifische Informationen:
    Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien beim Kreis Warendorf ist nicht für die Städte Ahlen, Beckum und Oelde zuständig. Informationen über Kinderbetreuungsmöglichkeiten erfragen Sie bitte direkt in den Stadtverwaltungen bzw. den dortigen Jugendämtern.


    Rechtsgrundlage
    • Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
    • Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend und Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-5101

    Fax: 02581 53-5199

    E-Mail: jugendamt@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Warendorf

    Fristen

    Hinweise für Warendorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warendorf

    Kosten

    Hinweise für Warendorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Warendorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de