Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Tageseinrichtungen für Kinder erhalten vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Jugendamt der Stadt Heinsberg Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten (Personal- und Sachkosten.) Die Zuschüsse werden vom Stadtjugendamt Heinsberg bewilligt und ausgezahlt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Antrag auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses. Der Antrag ist über KiBiz-Web zu stellen.
Formulare
Hinweise für Heinsberg
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
Verfahrensablauf
Hinweise für Heinsberg
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen