Tageseinrichtungen und KindertagespflegeOnline erledigen

    Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

    Hinweise für Geilenkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Die Stadt Geilenkirchen erhebt für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen sowie für die Inanspruchnahme von Leistungen der Kindertagespflege in ihrem Zuständigkeitsbereich Elternbeiträge. Die Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Tageseinrichtungen für Kinder zu entrichten.

    Eltern, die einen Kindergartenplatz für ihr Kind suchen, finden mit dem Kita-Navigator  einen Überblick über die Kitas in der Stadt Geilenkirchen sowie die Möglichkeit der Online-Registrierung. Auskünfte hierzu erteilt Frau Daniela Eiling.

    Zuständig für die Kindergartenbeiträge ist Frau Kristina Burgardt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d9a558df862df9d27ed66605f4a9ef34

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugend- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nikolaus-Becker-Str. 28-34

    52511 Geilenkirchen

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugend- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nikolaus-Becker-Str. 28-34

    52511 Geilenkirchen

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugend- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nikolaus-Becker-Str. 28-34

    52511 Geilenkirchen

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Für die Elternbeiträge:

    • Verbindliche Erklärungen zum Elterneinkommen
    • elektronische Lohnbescheinigung, Steuerbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheide, sonstige Einkommensnachweise

     

    Formulare

    Hinweise für Geilenkirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Geilenkirchen

    Fristen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geilenkirchen

    Kosten

    Hinweise für Geilenkirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geilenkirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Zuständig für die Kindergärten St. Anna Tripsrath, St. Mariä Namen Gillrath, St. Ursula, St. Gereon Würm, St. Johann Baptist Lindern, Waldwichtel e. V. Niederheid, Integrativer Kindergarten Triangel Bauchem, Integrat. KiTa Triangel Hünshoven (Übergangsgruppe), AWO Stadtmitte, AWO Jahnstraße und AWO Lütticher Straße ist Frau Kristina Burgardt. Für die städtischen Kindertagesstätten Teveren, Bauchem, Immendorf, die städtische Kindertagesstätte "Wurmmatrosen" und die städtische Kindertagesstätte Beeck ist Frau Britta Welfens zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de