Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

    Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

    Hinweise für Hilden

    Sie wünschen für Ihr Kind 0 Jahre bis zum Eintritt der Schulpflicht einen Betreuungsplatz. Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Hilden

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-1525

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    Beleg Masernschutz

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    • Betreuungsvertrag (in Kita ausgehändigt)
    • Elternerklärung zum Familieneinkommen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hilden

    Ihr Kind hat das erste Lebensjahr vollendet. Ihr Kind hat das erste Lebensjahr nicht vollendet, aber beide/das alleinerziehende Elternteil/e können nicht selber die Betreuung sicherstellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hilden

    § 22 ff SGB VIII, KiBiz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hilden

    Sie melden Ihren Betreuungswunsch im Platzvergabeprogramm "Little Bird" an. Ihr Kind hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Kindertageseinrichtung. Sie stellen sich in der Kindertageseinrichtung persönlich vor. Die Kindertageseinrichtung/ der Träger der Kindertageseinrichtung entscheidet über die Aufnahme Ihres Kindes im Rahmen von freien Kapazitäten sowie nach trägerspezifischen Aufnahmekriterien. Sofern Ihnen ein Platz angeboten werden kann, schließen Sie mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Der Träger meldet die Aufnahme der Stadt Hilden. Die Stadt Hilden erhebt einen Elternbeitrag.

    Fristen

    Hinweise für Hilden

    Keine - die meisten Kapazitäten und die größte Auswahl steht regelmäßig zu Beginn des Kindergartenjahres (01. August) zur Verfügung.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hilden

    Bis zu 6 Monate ab Antragstellung

    Kosten

    Hinweise für Hilden

    Für die Inanspruchnahme eines öffentlich geförderten Betreuungsangebot wird ein Kostenbeitrag - der sogenannte Elternbeitrag erhoben (Beitragssatzung Elementarbereich). Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hilden

    Sofern Ihr Kind zwei Jahre vor der Einschulung keine Kindertageseinrichtung besucht, erfolgt regelhaft eine Sprachstandsfeststellung in der wohnortnahen Grundschule. Sollte ein Sprachförderbedarf festgestellt werden, muss Ihr Kind verpflichtend Sprachförderangebot in einer Kindertageseinrichtung wahrnehmen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hilden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de