Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
Hinweise für Hilden
Sie wünschen für Ihr Kind 0 Jahre bis zum Eintritt der Schulpflicht einen Betreuungsplatz. Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Hinweise für Hilden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
Beleg Masernschutz
Formulare
Hinweise für Hilden
- Betreuungsvertrag (in Kita ausgehändigt)
- Elternerklärung zum Familieneinkommen
Voraussetzungen
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Ihr Kind hat das erste Lebensjahr vollendet. Ihr Kind hat das erste Lebensjahr nicht vollendet, aber beide/das alleinerziehende Elternteil/e können nicht selber die Betreuung sicherstellen.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 22 ff SGB VIII, KiBiz
Verfahrensablauf
Hinweise für Hilden
Sie melden Ihren Betreuungswunsch im Platzvergabeprogramm "Little Bird" an. Ihr Kind hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Kindertageseinrichtung. Sie stellen sich in der Kindertageseinrichtung persönlich vor. Die Kindertageseinrichtung/ der Träger der Kindertageseinrichtung entscheidet über die Aufnahme Ihres Kindes im Rahmen von freien Kapazitäten sowie nach trägerspezifischen Aufnahmekriterien. Sofern Ihnen ein Platz angeboten werden kann, schließen Sie mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Der Träger meldet die Aufnahme der Stadt Hilden. Die Stadt Hilden erhebt einen Elternbeitrag.
Fristen
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Keine - die meisten Kapazitäten und die größte Auswahl steht regelmäßig zu Beginn des Kindergartenjahres (01. August) zur Verfügung.
Bearbeitungsdauer
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Bis zu 6 Monate ab Antragstellung
Kosten
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Für die Inanspruchnahme eines öffentlich geförderten Betreuungsangebot wird ein Kostenbeitrag - der sogenannte Elternbeitrag erhoben (Beitragssatzung Elementarbereich). Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Sofern Ihr Kind zwei Jahre vor der Einschulung keine Kindertageseinrichtung besucht, erfolgt regelhaft eine Sprachstandsfeststellung in der wohnortnahen Grundschule. Sollte ein Sprachförderbedarf festgestellt werden, muss Ihr Kind verpflichtend Sprachförderangebot in einer Kindertageseinrichtung wahrnehmen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen