Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
Hinweise für Rahden
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Beim Standesamt können folgende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:
- Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
- Hinzufügung eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen
- Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe
- Widerruf des hinzugefügten Namens
- Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
- Namenserteilung von Kindern
- Namensbestimmung von Kindern
- Namensänderungen von Kindern nach elterlichem Namenswechsel
- Namensänderungen von Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten
Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05771 73-0
Fax: 05771 73-60
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Negativbescheinigung des Jugendamtes,
- Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Empfohlen wird eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Standesamt der Stadt Rahden zur Klärung, unter welchen Voraussetzungen eine Namenserklärung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden
- § 43 Personenstandsgesetz (PStG)
- §§ 45, 46 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
- § 94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
- Art. 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Weitere Informationen
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Für die Aufnahme aller namensrechtlichen Erklärungen ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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