Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
Hinweise für Emsdetten
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Das Standesamt nimmt Anträge auf Vor- und Familiennamensänderungen entgegen und leitet sie an den dafür zuständigen Kreis Steinfurt weiter. Sämtliche Beratungen werden vom Kreis Steinfurt durchgeführt.
Entscheidungsbehörde bzgl. der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderungen ist die Kreisverwaltung Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt.
Anträge auf Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens werden vom Standesamt bearbeitet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bei Anträgen auf Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens ist vorzulegen:
im Fall einer Scheidung
- rechtskräftiges Scheidungsurteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Rechtskraftvermerk der Ehescheidung
- Personalausweis
nach Versterben des Partners / der Partnerin
- Sterbeurkunde
- Peronalausweis
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie sind allein sorgeberechtigt,
- Zustimmung des anderen Elternteils,
- wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe