Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
Hinweise für Düsseldorf
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Wenn das minderjährige Kind stattdessen den Familiennamen des Vaters bekommen soll, müssen Sie eine Namenserklärung abgeben. Eine Namensänderung für ein volljähriges Kind ist nicht möglich.
Unterschreiben müssen beide Eltern und das Kind, sofern es mindestens 14 Jahre alt ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Sorgerechtsnachweis
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Formulare
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Voraussetzungen
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- Kind ist minderjährig
- Alleinige Sorge der Mutter
Terminvereinbarung:
für "ältere" Kinder >
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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