Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

    Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

    Hinweise für Düsseldorf

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet und haben nicht die gemeinsame Sorge, erhält das Kind nach deutschem Recht den Familiennamen der Mutter.

    Wenn das minderjährige Kind stattdessen den Familiennamen des Vaters bekommen soll, müssen Sie eine Namenserklärung abgeben. Eine Namensänderung für ein volljähriges Kind ist nicht möglich.

    Unterschreiben müssen beide Eltern und das Kind, sofern es mindestens 14 Jahre alt ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Standesamt - 33/2

    Adresse

    Hausanschrift

    Inselstraße 17

    40479 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Standesamt - 33/2

    Adresse

    Hausanschrift

    Inselstraße 17

    40479 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    • Sorgerechtsnachweis
    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    • Kind ist minderjährig
    • Alleinige Sorge der Mutter


    Terminvereinbarung:

    für neugeborene Kinder >
    für "ältere" Kinder >

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Düsseldorf

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Düsseldorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de