Insolvenzverfahren Durchführung

    Durchführung eines Insolvenzverfahrens

    Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubigerinnen und Gläubiger einer Insolvenzschuldnerin bzw. eines Insolvenzschuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das schuldnerische Vermögen verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Der redlichen Schuldnerin bzw. dem redlichen Schuldner wird zudem Gelegenheit gegeben, sich von ihren bzw. seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.

    Beschreibung

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer
    • Regelinsolvenzverfahren

      Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind die Vertreterinnen und Vertreter einer Personengesellschaft dazu verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen.



    • Privatinsolvenz

      Als Privatperson (Verbraucher im Sinne des § 304 Insolvenzordnung) müssen Sie vor Ihrem Insolvenzantrag einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen. Hierbei ist eine für die Schuldnerberatung anerkannte Person oder Stelle zu beteiligen.

      Das Insolvenzverfahren dient der Schuldenregulierung, der Sanierung eines Unternehmens oder auch der Abwicklung einer Firma und Verteilung des Restvermögens an die Gläubiger.

    Ansprechpartner

    Abteilung 3.2 - Finanzen und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Ein Insolvenzverfahren ist kostenpflichtig. Es entstehen Gerichtsgebühren, deren Höhe sich nach dem Wert der jeweiligen Insolvenzmasse im Einzelfall richtet (Lesen Sie hierzu: Kosten des Insolvenzverfahrens). Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, die Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen (Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Verfahrenskostenstundung im Insolvenzverfahren).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ohne gerichtliche Beteiligung kann eine Sanierung auch auf der Grundlage eines Restrukturierungsplans nach den Regelungen des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) erfolgen, welches zudem gerichtliche Instrumente zur Unterstützung innerhalb eines Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (wie etwa die gerichtliche Vorprüfung eines Plans oder die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten) anbietet.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Beachten Sie bitte dass die Stadtkasse Kevelaer keine Schuldnerberatung anbietet, sondern lediglich die Vertretung der Wallfahrtsstadt Kevelaer als Gläubiger in Insolvenzverfahren übernimmt.  

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Kevelaer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de