Durchführung eines Insolvenzverfahrens
Beschreibung
Hinweise für Kevelaer
- Regelinsolvenzverfahren
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind die Vertreterinnen und Vertreter einer Personengesellschaft dazu verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen.
- Privatinsolvenz
Als Privatperson (Verbraucher im Sinne des § 304 Insolvenzordnung) müssen Sie vor Ihrem Insolvenzantrag einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen. Hierbei ist eine für die Schuldnerberatung anerkannte Person oder Stelle zu beteiligen.
Das Insolvenzverfahren dient der Schuldenregulierung, der Sanierung eines Unternehmens oder auch der Abwicklung einer Firma und Verteilung des Restvermögens an die Gläubiger.
Ansprechpartner
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ohne gerichtliche Beteiligung kann eine Sanierung auch auf der Grundlage eines Restrukturierungsplans nach den Regelungen des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) erfolgen, welches zudem gerichtliche Instrumente zur Unterstützung innerhalb eines Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (wie etwa die gerichtliche Vorprüfung eines Plans oder die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten) anbietet.
Weitere Informationen
Hinweise für Kevelaer
Beachten Sie bitte dass die Stadtkasse Kevelaer keine Schuldnerberatung anbietet, sondern lediglich die Vertretung der Wallfahrtsstadt Kevelaer als Gläubiger in Insolvenzverfahren übernimmt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.05.2021
Stichwörter
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