Naturschutzverein

    Vereinswesen

    Umwelt- und Naturschutzvereine können sich gesetzlich anerkennen lassen. Sie haben dann eigene Mitwirkungsrechte an Verwaltungsentscheidungen und können mit der Verbandsklage gerichtlich gegen Verwaltungsentscheidungen vorgehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Aldenhoven

    In Aldenhoven und den Ortschaften der Gemeinde gibt es ein reges Vereinsleben. Das Angebot reicht von Sport- und Fußballvereinen, über Karnevals- und Schützenvereinen, bis hin zu Pfadfindern oder Maiclubs und vielen mehr.

    Im Vereinsverzeichnis werden alle Vereine aus der Gemeinde Aldenhoven aufgeführt. Es bietet den Vereinen somit die Möglichkeit, sich zu präsentieren. Bürger/innen können sich außerdem über vorhandene Vereinsangebote informieren.

    Änderungen oder Ergänzungen zum Vereinsverzeichnis sind dem/der zuständigen Ansprechpartner/in per E-Mail mitzuteilen.

    Das aktuelle Vereinsverzeichnis finden Sie hier:
    Vereinsverzeichnis

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13

    52457 Aldenhoven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02464 586135

    E-Mail: hauptamt@aldenhoven.de

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Vereinssatzung oder Gesellschaftsvertrag

    - Anerkennung der Gemeinnützigkeit

    - ausführliche Beschreibung der tatsächlichen Tätigkeit

     - Mitgliederverzeichnis

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Anerkennung nach UmwRG ist, dass eine Vereinigung

        - nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördert,

        - im Zeitraum der Anerkennung mindestens 3 Jahre besteht und in diesem Zeitraum zur Förderung des Umweltschutzes tätig geworden ist,

        - die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet,

        - gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordnung verfolgt und

        - jeder Person, die die Ziele der Vereinigung unterstützt, den Eintritt als Mitglied ermöglicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3 UmwRG 

    Verfahrensablauf

    Schriftliches oder digitales AntragsverfahrenFür Vereinigungen mit einem Tätigkeitsbereich, der über das Gebiet eines Landes hinausgeht, wird die Anerkennung durch das Umweltbundesamt ausgesprochen. Für eine inländische Vereinigung mit einem Tätigkeitsbereich, der nicht über das Gebiet eines Landes hinausgeht, wird die Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes ausgesprochen. In Nordrhein-Westfalen ist diese das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Emilie-Preyer-Platz 1,40479 Düsseldorf

    Bearbeitungsdauer

    1-3 Monate

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wer-macht-was/anerkannte-umwelt-und-naturschutzvereinigungen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Aldenhoven

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de